Richtig: Die Frage lautet zudem wie der Tatverdacht aussehen muss

Piter, Freitag, 02.10.2015, 11:39 (vor 3769 Tagen) @ Ikonoklast3254 Views

Hallo Ikonoklast,

ja, das steht so im Gesetz. Bisher wurde das vor allem bei der Festsetzung von Ladendieben angewendet oder auch von Einbrechern, bspw. durch private Sicherheitskräfte oder Ladendetektive.

Da aber eine Tat niemals "nachgewiesen" werden kann, da es sich, bis zur Verurteilung, immer um einen Tatverdacht handelt, bleibt die Frage wie der Tatverdacht aussehen muss, um diese Aktion zu rechtfertigen, ohne spätere Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Ich kenne die entsprechenden BGH Urteile nicht. Es soll jedoch so sein, dass die Schwelle bisher eher gering war. Man wollte keine Zivilcourage bestrafen.

Daraus ergibt sich ein großer Handelsspielraum für die Jedermann Bewegung.

Gruss
Piter


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