Die Gründung der Jedermann Bewegung: Bürger dürfen Illegale selbst festnehmen, bis die Polizei eintrifft
Ich zitiere die Strafprozessordnung. Rechtsanwälte im Forum können ja einmal selbst ihre Meinung darüber abgeben.
Insbesondere wäre interessant zu wissen, welcher Tatverdacht ausreichend für eine vorläufige Festnahme ist. Angeblich setzt das BGH die Schwelle bisher sehr niedrig an. Es reicht demnach aus, wenn ein Tatverdacht vorliegt. Ob die Tat nachweisbar ist, spielt für den Anfangsverdacht keine Rolle.
Also sind mutmaßliche Straftäter gemeint. Wenn jemand offensichtlich eine Straftat verübt und das ist formal bspw. schon bei einer Beleidigung erfüllt, so kann Jedermann diesen Straftäter festhalten und vorübergehend festnehmen, insbesondere wenn sich dieser weigert seine Identität zweifelsfrei feststellen zu lassen.
Am unstrittigsten ist dies zum Beispiel, wenn jemand bei Körperverletzung, Diebstahl, Fahrerflucht oder einer ausgesprochenen Beleidigung erwischt wird und es idealerweise auch Zeugen dafür gibt.
Wenn nur wenige von ihrem Recht gebrauch machen, alle mutmaßlichen Straftäter festzuhalten, der hilft dabei, dass wieder Recht und Ordnung regieren.
Auch wer illegal eine (grüne) Grenze überquert und sich nicht ausweisen kann, ist streng genommen auch "der Flucht oder Straftat verdächtigt" und erfüllt alle Voraussetzungen dafür, dass jedermann ihn festnehmen darf.
Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz nicht besitzt, (gemäß Passpflicht für Ausländer, § 3)
2. den erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt (nach § 4, dazu gehören diverse Formen des Visums, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU),
2a. zwar ein erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder
3. nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis (nach den in § 11 geregelten Einreise- und Aufenthaltsverboten)
Die unerlaubte Einreise entgegen Nr. 1 oder 2 ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).
Demzufolge wäre es auch nicht illegal eine Bürgerbewegung zu organisieren, die Illegale auf der Flucht, vorübergehend festnimmt.
Das wäre dann die Jedermann Bürgerbewegung!
Zur Sicherheit der Jedermänner empfehle ich mindestens mit 2-3 gleichgesinnten Ordnungshütern auf Streife zu gehen.
§ 127 Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.
http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
Macht von eurem Recht gebrauch und nehmt die Straftäter fest!
Würde dies zu einer Massenbewegung, dann müsste der gesamte Paragraph 127 zur Strafprozessordnung geändert werden
" />