Das war also Hamburg - vermutlich wurde das alles schon für d. Zuwanderungs-Gipfel vorb. u. kommt nun überall - Rechtsmittel
Hallo Leser,
vielen Dank. Schöner Hinweis.
Vermutlich lesen wir das bald überall.
Zu Deinem Zitat, siehe neben der Ertläuterung von Michael auch den Anhang - Seite 8, in dem viel erörtert wird (die Erörterungen ruhig immer lesen
):
"Zu § 2
Durch die Regelung wird dem Zitiergebot des Artikel 19 Absatz 1 S. 2 GG Rechnung getragen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem Wohnungsbegriff des Artikel 13 GG neben Wohnungen im herkömmlichen Sinne auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume unterfallen (vgl. BVerfGE 97, 228)"
Jedes Grundrecht, dass eingeschränkt wird, muss benannt werden.
Ansonsten: Es wird bestimmt, dass keine Klage und kein Widerspruch gegen eine Beschlagnahme eine aufschiebende Wirkung entfalten, wie sonst zumeist üblich (außer z. B. in Finanzamt-Sachen): https://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung
Wer sich also rechtlich schnell wehren will, der muss das sogenannte 80-V-er-Verfahren wählen (Juristen-Slang für § 80 Absatz 5 VwGO): http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
Es wäre ein Antrag zu stellen auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
http://www.iww.de/pak/archiv/vwgo-vorlaeufiger-rechtsschutz-so-wenden-sie-den-vorlaeufi...
( http://www.juraindividuell.de/blog/antrag-nach-80-v-vwgo-aufbau-in-der-oer-klausur/
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF004/SoSem_08_Junk/Schema___80_V.pdf )
Denn bis zu einem Hauptsacheverfahren können Jahre vergehen. Im Eilverfahren hat man eine Entscheidung in Tagen.
Übrigens: Zu dem Dresdner 92-Seitigen Papier: Beschlagnahme von Wohnraum ist u. a. in dem Schema "Abbildung 10" auf Seite 38 zu lesen.
Vermutlich ist Solches Kathastrophenplanungen entnommen oder angelehnt, wenn z. B. wegen eines Chemieunfalls oder Überschwemmungen massenhaft Menschen untergebracht werden müssten.
Nun wir das auf die Zuwanderer ([link=gekommen, um zu bleiben *]gekommen, um zu bleiben[/link]) bezogen.
Das Hamburger Papier beschreibt ja eindringlich, dass diese auf Grund der erschöpfenden Anreise besonders für Krankheiten empfänglich wäre.
Kenne schon welche, die Grippeimpfungen für besonders sinnvoll halten.
Und dann war ja noch die Analyse des RKI - siehe besonders Seite 414: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2015/Ausgaben/38_15.pdf?__blob=publ...
Viele freundliche Grüße
azur
*) Text in Videobeschreibung
PS: natürlich ist das nur eine Meinung, und kann und soll nicht den Gang zu einem Anwalt ersetzen.
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