Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt

Leserzuschrift, Freitag, 25.09.2015, 15:13 (vor 3777 Tagen) @ Orwell4838 Views

Hallo ins Gelbe,

der Senat der "Freien und Hansestadt" Hamburg hat dem Landesparlament (Hamburgische Bürgerschaft) gestern diesen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt. Es wird damit gerechnet, dass die Bürgerschaft in Kürze positiv darüber abstimmen wird.

Unter anderem heißt es im Gesetzentwurf:

§ 2
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/49868/entwurf-eines-gesetzes-zur-fl%c3...

Beste Grüße von einem Hamburger


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