Nicht komplex
Wilhelm von Humboldt wies darauf hin, dass dem Staat nicht mehr „die Sorgfalt für das positive Wohl der Bürger“, d. h. für die bestmögliche Entwicklung ihres physischen und moralisch-geistigen Lebens zustehe, sondern nur noch die Sorgfalt für das „negative Wohl“ der Bürger, für ihre Sicherheit; also die Sorge vor der Gefährdung ihres Wohlergehens, die ihnen durch äußere Feinde und Naturkatastrophen, im Inneren durch Störungen des Rechtsfriedens drohen. Es sei „das Prinzip, dass die Regierung für das Glück und das Wohl, das physische und das moralische (geistige), der Nation sorgen muss, der ärgste und drückendste Despotismus.“
Für das physische Wohl wird im Wirtschaftsleben, für das geistig-moralische Wohl im Geistesleben gesorgt, das im Bildungsleben veranlagt wird. Beide Bereiche der Gesellschaft liegen daher außerhalb der Zuständigkeit des Staates. In ihnen hat allein die sich in Freiheit und Selbstbestimmung entfaltende Persönlichkeit des Menschen zu wirken. Gesetze des Staates, die das Handeln der Menschen inhaltlich diktieren, und wären es die bestmöglichen, bedeuten hier nichts anderes als eben Diktatur.
"Ein Staat, in welchem die Bürger … genötigt oder bewogen würden, auch den besten Ge¬setzen zu folgen, könnte ein ruhiger, friedliebender, wohlhabender Staat sein; allein er würde mir immer ein Haufen ernährter Sklaven, nicht eine Vereinigung freier, nur, wo sie die Grenze des Rechts übertreten, gebundener Menschen scheinen."
Die Wurzeln der heute unrechtmäßigen Macht des Staates liegen darin, dass historisch überlebte gesellschaftliche Strukturen des früheren theokratischen totalen Versorgungsstaates unzeitgemäß aufrechterhalten werden. Die staatliche Macht ist usurpiert, sie ist die widerrechtliche Aneignung eines Gewaltinstrumentes durch wenige, um über die Anderen zu herrschen. Widerrechtlich ist sie deshalb, weil sie gegen das Naturrecht des Menschen verstößt, das jedem staatlichen Recht vorgeht.
Freiheit und Gleichheit sind nicht staatlich zugeteilte Rechte, sondern Zustände, Verfasstheiten der Menschen, die aus der historischen Entwicklung hervorgegangen und errungen worden sind. Sie gehören der seelisch-geistigen Natur des Menschen an, sind sozusagen mit ihm geboren. Sie sind seine natürlichen Rechte, die jeder menschlichen Einrichtung, wie dem Staat, vorausgehen, die dieser vorfindet, voraussetzen und als ein Faktum damit rechnen muss.
Das führt zu dem zentralen Problem, dass nicht streng zwischen Gesetzen, die den Schutz der physischen und seelisch-geistigen Integrität des einzelnen Menschen betreffen, und solchen unterschieden wird, die aktiv das physische und geistig-sittliche Wohl der Menschen von außen fördern und entwickeln wollen. Nur die ersteren bilden das eigentliche Recht, das Aufgabe des Staates ist. Für sein leibliches und moralisch-geistiges Wohl zu sorgen, ist Sache jedes Menschen selbst. Darin besteht gerade die selbstbestimmte, freie Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Soweit aus meinem verlinkten Artikel.
Viele Grüße
Falkenauge