Danke- - Ein Versehen, sollte an den Thread
als Antwort hier hin:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=362650
Hi Chris,
war ein Versehen, ein eigener Thread ist ja Qautsch, sollte als Antwort an den Thread.
(@Moderator: kannst du das noch vornehmen?)
Weiß auch nicht wie ich das hinbekommen habe.
Du hast natürlich Recht, wenn, kann man sich nur in der Anhörung einlassen,
bei der vorherige Akteneinsicht unerläßlich ist.
Da in diesem Fall die Möglichkeit der Anhörung nicht genutzt wurde, ging es eben weiter zum Bescheid. Dem kann man eben fristgercht widersprechen. Dann wird das Verfahren eingeleitet, daß eben ohne Rechtsschutzversicherung vor allem finanzielle Risiken birgt.
Dank für deine Zusatzerläuterungen
Gruß Odysseus