Kleiner Nachtrag - Anfassen des Handy nicht verboten
Das "Anfassen" oder "Nehmen" des Handys ist zumindest verschieden zum "Halten" zu beurteilen.
Wenn du z.B. dein klingelndes Handy einfach nimmst, OHNE einen Blick darauf zu werfen und einem Beifahrer gibst, ist das erlaubt.
Nehmen, um kurz die Uhrzeit abzulesen ist verboten.
Hier ein Artikel zum Thema:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/urteile-zu-handyverbot-am-steuer-was-autofahrer-duer...
Wenn du dein Handy also nur z.B. an einer anderen Stelle positionieren wolltest und es deshalb angefasst hast, gäbe es zumindest bei einer Einlassung Chancen.
Ein wohlformulierter Einspruch könnte da evtl. Erfolg haben.
Dazu brauchts zumindest beratend einen Anwalt.
Aber du müßtest vorher eigentlich den Bericht des Polizisten lesen, ob er wirklich nur auf "halten" abstellt. Also Einsicht in die Akte.
Den Widerspruch mußt du binnen der 2 Wochen machen. Da reicht: Ich widerspreche dem Bescheid vom ....NR..... etc.
Für die Begründung hast du dann mehr Zeit.
Abzuschätzen wäre das Risiko eines höheren Bußgeldes.
Handy-Urteile zu studieren, könnte einen gleichartigen Fall hervorbringen, den man anführen kann.
Einen echten Rechtsstreit ohne Versicherung: Finger weg.
Gruß Odysseus