Traumatisierte Entwicklungshelfer werden bei usn nicht anerkannt, aber traumatisierte Asylbewerber, schau mal...

Udo, Donnerstag, 11.06.2015, 18:10 (vor 3872 Tagen) @ Monterone5770 Views

Wusstet ihr, dass Entwicklungshelfer, die aus Kriegsgebieten nach Deutschland zurückkehren, hier KLAGEN müssen, damit psychische Schäden anerkannt werden (ist bei Soldaten häufig ähnlich). Die müsse jahrelang vor Gerichte ziehen.

Und nachdem das Landessozialgericht Baden-Württemberg 2009 die Traumatisierung bei einem Entwicklungshelfer anerkannt hatte, wurde das Urteil nicht rechtskräftig. Und der Prozess geht derzeit von Instanz zu Instanz weiter.

Dabei bezweifelt keiner, dass der Kläger im Kriegsgebiet grausame Dinge erlebte, die er verarbeiten muss. Ganz anders ist es bei Asylbewerbern. Sie kommen und keiner prüft nach, ob und was sie erlebt haben. Die müssen nicht jahrelang klagen, sondern bekommen - wie wir jetzt erfahren haben - vom deutschen Steuerzahler für die Therapie monatliche Kosten bis zu 60.000 Euro erstattet... Und der Entwicklungshelfer darf weiter klagen und warten... Kann es sein, dass Deutsche in diesem Land den falschen Pass haben?

Da brodelt was in mir...

Gruss an alle

udo


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