Ergänzung und Antwort
Ergänzend vielleicht noch ein paar konkrete Fragen:
1. Wie kann man eine Zwangsvollstreckung jetzt noch abwenden? (Betrag sind die aufgelaufenen Summen der nicht gezahlten Unterhaltsleistungen an die älteren Kinder)
2. Falls man diese nicht mehr abwenden kann, was genau wird verpfändet, was bleibt verschont?
3. Falls es eine ergebnislose Pfändung gibt, wie würde der Staat mittels Jugendamt dann versuchen, der Jungfamilie stärker zuzusetzen?
Ist die Immobilie in Gefahr? Wie kann man dieser Gefahr entgegnen?
4. Wäre es praktikabel, einer Stiftung das verbliebene Eigentum (die selbst genutzte Immobilie) zu übertragen und sich im Gegenzug Nutzungsrechte dafür eintragen zu lassen? Welche Stiftung macht das?
Frage bleibt dann, wer wovon die fälligen Sanierungsmaßnahmen bezahlt.
Die Stiftung müsste doch eine Miete ansetzen, die sodann doch nur als Zuschuss für die Familie, dann wieder durch den Steuerzahler zu berappen wäre.
Der Staat stellt seinerseits bereits Auflagen an die Heizung, die obgleich voll funktionsfähig, aufgrund willkürlich festgelegter und somit nicht erreichbarer Kennzahlen erneuert werden muss. (Das Manko von alten preiswerteren Immobilien)
Hier erkennt man, daß diese Unterhaltsregelung dazu führt, daß sich der Staat, linke Tasche – rechte Tasche selbst ausnimmt und gleichzeitig das Klima der Bürger und damit des Zusammenlebens belastet.
Aufgrund der Rückmeldung stellt sich die Frage, wieso, versteht man den Staat als Geldwechsler, es so ist, daß er das Geld von den einheimischen Familien unter Inkaufnahme der Zerstörung der Existenzgrundlagen, regelrecht räuberisch nimmt, um das gleiche Geld sodann auf der anderen Seite den über die Grenzen fremden hereinkommenden Menschen ohne Auflagen oder konkreten Rückfragen, auf im Ausland gehabte Besitzstandsverhältnisse direkt zu schenken?
Was ist denn mit der grundgesetzlich postulierten Gleichbehandlung bzgl. Herkunft?