OT: Staat gegen Familie mit Kindern

Leserzuschrift, Sonntag, 31.05.2015, 14:19 (vor 3881 Tagen)5143 Views

Hallo Forum,

ich bin eifriger Leser seit mehr als 10 Jahren.
Fast täglich finde ich im Forum Idee und Erkenntnisse, die außerhalb entweder garnicht oder nach viel mehr Zeit erst zu finden gewesen wären.

Diverse Geschehnisse meines Lebens, das Bewußtsein sich um zahlenmäßig mehr Kinder für unser Land zu kümmern, resultiert auch aus Meinungen, die auch hier präsentiert wurden.

Wiederholt wurde das Forum ja auch als "Schwarmintelligenz" bezeichnet.

Diese möchte ich hiermit anfragen.

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Staatlicher Terror gegen speziell junge Familien mit Kindern

Teilnehmer:
Jung - Familie mit Kindern
gegen
Jugendamt
Altfamilie mit Kindern


Die Story

Altfamilie mit 2 Kindern 8 und 12 Jahre.
Die Ehe ist zerrüttet.
Vater verspricht sich durch eine Scheidung mehr Zeit mit den Kindern verbringen zu können, da innerhalb der Ehe die Ehefrau die Kinder völlig für sich reklamiert und sofern sie abspenstig werden, also etwas mit dem Vater machen, psychologisch sofort bestraft.

Die Ehe wird geschieden.
Entgegen der Erwartungen bekommt der Vater aber keinen vollumfänglichen Umgang, üblich wäre jedes zweite Wochenende die Kinder zu sich zu nehmen, sondern nur stundenweise gemeinsame Spielplatzbesuche wo so verfahren wird, daß nach Empfehlung des Jugendamtes nur das getan wird, was die Kinder wollen.
Demgemäß ist dann nur noch eines dabei, und das ist in der Restfamilie der Dumme sodass es auch noch ausfällt.

Neue Partnerschaft
In Anbahnung der Scheidung sucht sich der Vater eine neue Familie und findet diese mit einer Frau mit zwei kleinen Kindern. Aus der Partnerschaft gehen weitere zwei neue gemeinsame Kinder hervor.
Angesichts der Kinderzahl, kann die Mutter der neuen Familie die erforderlichen Haushalts und Betreuungsleistungen während der Arbeitszeit des Vaters nicht mehr allein leisten.

Haushaltshilfe
Die von der Krankenkasse während der Schwangerschaft gewährte Haushaltshilfe, wird praktisch mit der Entbindung eingestellt.
Mehreren Versuche nach gleichwertiger Unterstützung bei der Krankenkasse, dem Jugendamt und kirchlichen Hilfsorganisationen schlagen fehl.
Unisono wird empfohlen den Vater in Elternzeit zu schicken.
So sind dann beide Elternteile zu Hause und betreuen jeweils 2 Kinder.
Kindergartenplatz hat das größte Kind zwar, aber faktisch nur für 3 Stunden am Tag. Weitere Kindergartenplätze werden nicht gewährt.
Das Handling des Hinbringens und Abholens allein, wenn dazu noch drei Windelkinder entweder mitzunehmen sind oder aber ist zuweilen aufwendiger als die Entlastung durch den Kindergarten.
Zudem erhöht sich der Familiengesamtkrankenstand durch die Kindergartenbesuche als solche.

Haus
Die Jungfamilie bewohnt das ehemalige gemeinsame Haus der Altfamilie.
Die geschiedene Ehefrau hat eine Bürgschaft auf dem Haus, sofern die monatlichen Zahlungen nicht zu leisten wären eine sofortige Zwangsvollstreckung droht.

Elternzeitfinanzen
Während der Elternzeit sind die Einnahmen der Jungfamilie drastisch vermindert.
Nichtsdestotrotz bestehen die Ansprüche der Altfamilie aus der Immobilienvereinbarung sowie den Unterhaltstiteln der gemeinsamen Kinder (8 und 12).

Da die Elternzeit also unter diesen Umständen gar nicht finanzierbar ist, die sofortige Zwangsversteigerung des Hauses droht, entschließt sich die Jungfamilie zum Verkauf, der Auszahlung der Anteile an die geschieden Ehefrau, sowie zum Neukauf einer entsprechend der Differenz preiswerteren Immobilie.

Unterhaltstitel
Trotz Anfragen des Vaters zwecks Neuberechnung der Unterhaltstitel (wurden vor der Geburt der jüngsten Kinder berechnet) bei Jugendamt (Auskunft von dort: „Neuberechnung steht auf Anfrage nur der Mutter zu“ – geschlechtliche Ungleichbehandlung) als auch beim seit 2 Monaten eingesetzten Anwalt, führte zu keiner Veränderung der Titel. (Gesamtforderungen 600,00 Euro/Monat)

Zahlungen
Können aufgrund fehlender Masse nicht geleistet werden. Die Unterhaltsvorschusskasse tritt für das jüngere Kind auf den Plan.
Das Jugendamt argumentiert, daß aus dem Verkauf der Immobilie nunmehr die Unterhaltsleistungen zu begleichen seien. Daß dafür eine andere Immobilie (stark renovierungsbedürftig) gekauft wurde, interessiert das Jugendamt nicht.


Zwangsvollstrecker
Schickt seien Terminvorschlag für Juli 2015 zu.


Krankenversicherung
Aufgrund des Ablaufes der Elternzeit der Mutter für das erste gemeinsame Kind,
hat sie, wie auch die beiden bei ihr versicherten Kinder unterdessen KEINE Krankenversicherung.
165,00 Euro monatlich, die dafür aus eigener Tasche aufzuwenden seien, gibt es ja nicht.
Die Krankenkasse droht ihrerseits, sofern nicht umgehend die Finanzen offen gelegt werden, ihrerseits 800,00 zu veranschlagen und bei Nichtzahlung einzuklagen.

Einnahmen
Elterngeld des Vaters (rd. 500,00 Euro/Monat)
Kindergeld für 4 Kinder 190,00 pro Kind
Unterhalt für die beiden ältesten gesamt ca. 400,00
Wohngeld 150,00

Ausgaben, die z.T. nicht bedient werden können:
Wasser, Strom, Heizung, Lebensmittel, Hausinstandhaltung, PKW, Abwasser, Müll, GEZ, usw.
Daß letztere auch Vollstreckungsankündigungen schickt, macht den Kohl schon gar nicht mehr fett.
(Befreiung gibt’s nur bei fristgerechtem und dabei permanent zu wiederholendem Befreiungsantrag während Hartz IV Bezug)

Soweit in kurzen Punkten die Lage.

Fakt 1
Allein aus dem Immobilienverkauf resultierend, hat die Jungfamilie heute noch den Stand, nicht „auf der Strasse“ respektive dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen. Da vor dem Verkauf des Hauses kein Geld mehr da war, erbettelte sich die Familie einmalig bei der Kirche einen Betrag, um Babynahrung und Windeln sowie was zu essen zu kaufen.
Ohne Hartz IV Schein, steht der Familie auch kein Tafelessen zu!
Dieser Staat ließe sie einfach verhungern!
Bei jedem Supermarktbesuch greifen die hungrigen Kinder ins Regal.

Fakt 2
Anfragen bei Sozialamt (Jobcenter oder Arge genannt), bzgl. Unterlagen enorm zeitaufwendig und den Femilienalltag stark belastend) wurden abgelehnt.
Wörtlich: „so einen Fall, hatten wir in den letzten 40 Jahren noch nicht...“


Das ist zugegeben eine nicht sehr einfache Konstellation.

Mit der Ankündigung für die Zwangsvollstreckung fragt sich nun die Jungfamilie, ob sie es nicht hier mit einer staatlichen Aufforderung zur Straftat (Geldbeschaffung, egal wie, der sie niemals Folge leisten wird) zu tun hat.

Der Vater der Jungfamilie versucht nun, durch diese Veröffentlichung Hilfe zu finden.
Die Mutter winkt ab und sagt, da hilft uns sowieso niemand...

Wer hat Recht?


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