Was heißt hier "vom Essen ausgeschlossen"? Es werden ja auch die vom Essen ausgeschlossen,
die das Essensgeld nicht zahlen können oder wollen.
Es ist doch ganz einfach: Gäbe es ein RECHT auf Schulessen, müsste der Staat als Schulträger
- das Essen für alle entweder umsonst anbieten oder so stark subventionieren, dass es sich jeder (auch der Hartz4-Bezieher) ohne Probleme täglich leisten könnte
- müsste er Personal einstellen, das für die Essensausgabe zuständig ist (momentan machen das in fast allen Schulen ehrenamtliche Schüler-Mütter und -Väter)
Beides wird nicht gemacht, weil es den Staat Geld kosten würde. Ganz einfach. Lieber wird in das "Betreuungsgeld" investiert. Daher -> kein Recht auf Schulessen.
Nebenbei: Würde man den Schüler die Zahlung mit Bargeld ermöglichen wollen, müsste man eine Person für die Kasse haben, dir NUR für den Zahlungsvorgang zuständig wäre und nicht bei der Essensausgabe mitwirken dürfte. Das sind hygienerechtliche Vorschriften, an denen auch die Schule nichts ändern kann. Und ich nehme an, das ist der Grund für die Einführung des RFID-Verfahrens: Personalmangel. Aber vielleicht meldest du dich ja ehrenamtlich als Kassierer in einer Schule in deiner Nähe? Ist ja nur einmal täglich und nur zur Mittagszeit. Also: Taten statt meckern.
Gruß,
Phil.M.