Die Frage ist aber .. (edit.)
ob einzelne! Schüler vom Essen ausgeschlossen werden dürfen, nur weil sie nicht die passende Frisur oder den passenden Löffel dabei haben .. oder mit einer anderen völlig willkürlichen Begründung. Gibt es dafür eine einwandfreie rechtliche Grundlage?
Die Schule ist immerhin eine öffentliche Einrichtung .. und es besteht sogar Anwesenheits- und Arbeitspflicht für die Kids. Sie haben im Schnitt immerhin eine 30-Stunden-Woche abzuleisten, egal ob sie es wollen oder nicht .. die zusätzlich geforderte "Heimarbeit" von 10 Stunden/Woche nicht eingerechnet.
Mir tun die Kinder echt leid, wie sie da morgens mit ihren viel zu schweren Taschen in Reih und Glied stehen und marschieren .. und oft bereits von der ersten Minute an von der Chefin angeschrieen werden. Ab in den Bau .. ein recht- und anspruchsloser Lohnsklave zu sein, will schließlich gelernt sein!
Gruß, Beo2
Es gibt kein Recht auf Schulessen. Und auch keine Pflicht dazu. Schulessen ist auch keine "Sozialleistung". Es gibt auch keine staatlichen Zuschüsse zum Schulessen (im Gegensatz zum steuerlich subventionierten Kantinenessen, auf das der eine oder andere Arbeitnehmer Anspruch hat). Es ist sogar die volle Mehrwertsteuer auf das Schulessen fällig.
Schüler (und Lehrer übrigens auch) haben übrigens nicht einmal das Recht auf eine angemessen lange Mittagspause, da die "normalen" Arbeitnehmerrechte (Arbeitszeitgesetz) im Schulbetrieb nicht gelten.