Krätze

Brauer, Samstag, 18.04.2015, 17:47 (vor 3923 Tagen) @ Philip Marlowe3804 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 18.04.2015, 18:57

Wird ein Kind mit Kopflausbefall wider besseren Wissens der Eltern in die
Schule geschickt, begehen diese erst einmal "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Die Schule darf das Kind aber nicht abweisen oder einfach nach Hause
schicken, da die Schule die Aufsichtspflicht während der Schulzeit hat. Es
gibt nur folgende Möglichkeiten:
...

So sieht es leider aus.
Eine einzelne "besondere" Familie hat es geschafft, mehrere Einrichtungen in Thüringen mit Krätze zu versorgen.
Zitat meiner Großmutter: "Ich dachte, seit dem Krieg gibt es das gar nicht mehr." [[sauer]]


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.