Beispiel Kopfläuse

Philip Marlowe, Location: Europe's Paymaster, Samstag, 18.04.2015, 16:25 (vor 3923 Tagen) @ Leser233976 Views

Wird ein Kind mit Kopflausbefall wider besseren Wissens der Eltern in die Schule geschickt, begehen diese erst einmal "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Die Schule darf das Kind aber nicht abweisen oder einfach nach Hause schicken, da die Schule die Aufsichtspflicht während der Schulzeit hat. Es gibt nur folgende Möglichkeiten:

Die Eltern anrufen und diese bitten(!), das Kind doch bitte aus der Schule zu holen.

Wenn sie es nicht machen: Das Kind aus dem Unterricht herauszunehmen und unter Einzelbetreuung den Schultag verbringen lassen (selbstverständlich haben Schulen keine Extra-Kapazitäten für so etwas) und hoffen, dass es am nächsten Tag nicht wieder auftaucht.

Was eventuell möglich wäre: Die Eltern per Polizeieinsatz von ihrem Arbeitsplatz oder von zu Hause abzuholen, damit diese ihr Kind wiederum von der Schule abholen. Aber ein Schulleiter (und nur der dürfte das veranlassen), der so etwas macht, bekommt VIEL Ärger mit seiner vorgesetzten Schulbehörde, denn die wollen i.d.R. nur eines: Keinen Stress und schon gar nicht mit Eltern oder deren Anwälten.

Aber wie gesagt: 99% der Eltern sind vernünftig. Es ist immer der kleine Rest, der Probleme macht.

Gruß,
Phil.M.


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