Auswertung des Tablet

Rybezahl, Sonntag, 05.04.2015, 15:44 (vor 3936 Tagen) @ Diego23629 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.04.2015, 15:50

Presseerklärung vom 02.04.2015 der Staatsanwaltschaft Düsseldorf:

"Presseerklärung IV der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu aktuellen Ermittlungs-
ergebnissen
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet in dem weiterhin als Todesermittlungssache
geführten Verfahren durch eigene Kräfte, den Mitarbeiterstab des Polizeipräsidiums
Düsseldorf und Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes NRW übergebene
und sichergestellte Unterlagen sowie die beschlagnahmten Datenträger aus.
Bei der Durchsuchung an der Wohnanschrift in Düsseldorf konnte darüber hinaus ein
sog. Tablet sichergestellt und bereits ausgewertet werden. Der Name des Anmelders,
die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe tragen den Schluss,
dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Co-Piloten genutzt wurde. Der
Browserverlauf war nicht gelöscht, insbesondere konnten die in der Zeit vom 16.03. bis
zum 23.03.2015 mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe nachvollzogen werden.
Danach hat sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden
befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung
informiert. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über
mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheits-
vorkehrungen auseinandergesetzt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einzelne Suchbegriffe auch auf Nachfrage
nicht bestätigen oder gar mitteilen werden und deren Bewertung der Auswertung und
Würdigung aller Beweismittel vorbehalten bleiben muss. Aufgrund des Umfanges der
Dokumente und der Vielzahl der Dateien sind weitere Ermittlungsergebnisse in den
nächsten Tagen nicht zu erwarten. Um den Ermittlungen Fortgang geben zu können,
bitten wir auch deshalb, bis dahin von Nachfragen abzusehen."

Quelle:
http://www.sta-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitt/Flugzeugabsturz/index.php

Dein Zitat bezieht sich auf eine ältere Presseerklärung vom 30.03.2015.


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