Notruf, Tür und Bewusstlosigkeit

Diego2, Sonntag, 05.04.2015, 01:10 (vor 3937 Tagen) @ Albrecht5375 Views

"Die ganze Story mit des Selbstmord des Piloten steht und fällt" vor allem mit dem (widerrufenen) Notruf, den das Flugzeug an den Tower von Barcelonette abgegeben haben soll. Selbstmörder /Amokläufer geben keinen Notruf ab, wenn dieser Notruf bewiesen werden könnte, kann die Einzeltäterthese ad acta gelegt werden.

Ebenso unsicher ist die Geschichte mit der Tür, wenn Copilot (und hinten vielleicht auch die Crew) bewusstlos gewesen wären, kennt keiner der Passagiere den Code und die Tür geht nie wieder auf. Es gibt keinen Beweis, dass der Copilot bei vollem Bewusstsein war. Es gibt keinen Beweis, dass Crewmitglieder (und nicht vielleicht Passagiere) die Tür mit Gewalt öffnen wollten. Es gibt keine Berichte, dass auf dem Voicerekorder Nachrichten darüber waren, dass die Crew über das Interphone versucht hätte, mit dem Pilot Kontakt aufzunehmen. (Was laut Haisenko wohl ein normaler Schritt gewesen wäre.) Es gibt keine Berichte, dass auf dem Voicerekorder die Klicktöne zu hören waren, die entstehen, wenn man den Code eingibt (Haisenko).

In der Original Pressekonferenz spricht der frz. Staatsanwalt von einem Atemgeräusch, also von einer Person vivant - lebend oder bewusstseinseingeschränkt war. In der (Notfall-)medizin wird dazu die GCS verwendet: http://de.wikipedia.org/wiki/Glasgow_Coma_Scale

Kein Arzt und Staatsanwalt kann am Atemgeräusch den Bewusstseinszustand heraushören.
Die Einzeltäterthese wäre nur dann zweifelsfrei aufrechtzuerhalten, wenn zweifelsfrei belegt werden kann, dass der Copilot voll bei Bewusstsein war. Da dies nicht möglich ist, sind grundsätzlich andere Hergänge nicht ausgeschlossen.


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