ja, sehe da keinen Widerspruch
Benzos sind wegen dem Suchtpotential nur in der Anästhesie oder im
stationären Rahmen (wo man sie vor Entlassung des Patienten wieder
ausschleichen kann) sicher einsetzbar. Wer sie als Schlafmittel ambulant
verschreibt, begeht einen ärztlichen Kunstfehler. Das Problem sind akute
Angst- oder Erregungszustände, die damit gerne behandelt werden.
Bei sogenannten pathologischen Zuständen kann deren Anwendung durchaus indiziert sein.
Beim ganz überwiegenden Teil der Menschen, die dieses Zeug nehmen, geht es jedoch um etwas Anderes. Nämlich um die Vermeidung von Leiden in der Form sozialer Ängste im weitesten Sinne.
Diese Leiden lassen sich mit den Worten von Paul Watzlawick definieren als die Diskrepanz zwischen der Welt, wie ich sie mir für mich wünsche und der Welt wie ich sie jeden Tag nach dem Aufstehen antreffe, oder genauer gesagt: anzutreffen glaube.
Einverstanden?