Hausunterricht war bis 1938 in Deutschland noch moeglich ...

CrisisMaven ⌂, Dienstag, 31.03.2015, 22:54 (vor 3939 Tagen) @ azur4777 Views

Es ist sicher nicht so, dass Du meinst mir erklären zu müssen, was grundsätzlich heißt, sondern das dem Forum erklärst, oder?

Das nicht - aber Du bist darauf nicht eingegangen. Andere dagegen, d.h. die meisten Nicht-Juristen, verstehen den Begriff genau andersherum, als er in der Jurispudenz gebraucht wird.

"In der Weimarer Republik war die Möglichkeit von Hausunterricht noch selbstverständlich“, sagt der Verwaltungsjurist Ronald Reichert (Bonn)."

"Auch in der Weimarer Republik (1919-1933), selbst bis zum Verbot durch den NS-Staat 1938 war Hausunterricht unangefochten möglich. Die Bundesrepublik allerdings hat als Nachfolger des Dritten Reiches das Hausschulverbot nicht aufgehoben."

In der Weimarer Republik wurde die GRUNDSCHULE verbindlich eingefuehrt, aber auch die konnte zur Not noch umgangen werden. Rabiat wurde der Staat, und ist es bis heute geblieben, mit Kindeswegnahme usw., nach 1938.

Scheinbare Gegenmeinungen:

"Verlor häusliche Beschulung ... zunehmend an Bedeutung, so untersagte das reformierte Schulgesetz der Weimarer Republik von 1919 sie schliesslich gänzlich."

"Das Verbot des Hausunterrichts geht auf die Verfassung der Weimarer Republik aus dem Jahr 1919 zurück, ... Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Homeschooling kriminalisiere."

Die heutige deutsche Rechtslage widerspricht den von der Bundesrepublik unterzeichneten UN-Konventionen (Report of the Special Rapporteur on the Right to Education, Vernor Muñoz ... MISSION TO GERMANY (13-21 February 2006), p. 16):

"Distance learning methods and home schooling represent valid options which could be developed in certain circumstances, bearing in mind that parents have the right to choose the appropriate type of education for their children, as stipulated in article 13 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights ..."

In der Regel Volksschule heißt eben nicht, im Ausnahmefalle gar nicht, sondern wird berücksichtigen, dass ein Teil der Schüler einen Teil der Schulzeit, die andere ander Volksschule verbringen müssen, am Gymnasium verbringt, und dort natürlich seine Schulpflicht erfüllt.

Es bleibt dabei: In Österreich heißt das Gesetz sogar nach der Schulpflicht

Ja sagte ich doch. Es ist eine Begriffsverwirrung. Die DEUTSCHEN verstecken sich dahinter, dass nahezu UEBERALL SONST Schulpflicht meist NICHT Schul-ZWANG heisst (schon gar nicht mit Knast fuer Eltern und Wegnahme der Kinder)!!!

und diese ist generell kein Nazi-Projekt (schon weil es diese in zig Staaten gibt),

Nein, es gibt sie SO in unserem geographischen Einzugsbereich nur in Deutschland, einigen Kantonen der Schweiz, Schweden und einigen andern Laendern. Unsere unmittelbaren Nachbarlaender haben die nationalsozialistische Schulpflicht, Ausnahme Schweiz, so nicht. Irland nicht, Grossbritannien nicht, USA, Kanada nicht usw. usf.

ebensowenig wie der Sozialstaat oder die Kirchensteuer.

Das Konkordat traegt Hitlers Unterschrift - die HEUTIGE Kirchensteuer stammt von damals, wenn auch zufaellig, ausverhandelt wurde es z.T. vorher und vermutlich haette, vielleicht ausser einem kommunistischen, auch ein anderer Reichskanzler das unterschrieben. Das mit dem Sozialstaat, da wollte ich nicht drauf eingehen, weil das sehr komplex ist und nicht mein Thema, Schulpflicht aber sehr wohl. Sie hindert Deutschlands Wohlstand und die Chancengleichheit im Bildungswesen (schlechteste unter allen OECD-Laendern!) mehr als dieser Sozialstaat, der sich irgendwann abschafft. Aber die schlechte Bildung BLEIBT den bis dahin verarmten Menschen und hindert sie dran, wieder aus eigener Kraft hochzukommen! Schon jetzt haben wir Analphabeten wie manches Drittweltland nicht!!!

"Trotzdem war noch in der Weimarer Republik außerschulische Bildung möglich. Erst der totalitäre Staat setzte dem ein Ende und stellte den gegenwärtigen, deutschen Schulzwang her: Dieser geht auf Paragraph 12 Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 zurück ..."

"Handschell belegt, dass das Wort Schulpflicht ursprünglich als Unterrichtspflicht begriffen wurde. Noch die Weimarer Republik gestattete Hausunterricht zumindest nach Abschluss der Grundschulzeit."

"In der Weimarer Repub­lik war die Schulpflicht noch so ausgestal­tet, dass ein Verstoß gegen diese nicht strafbar war."

"Selbst die Weimarer Republik kannte - trotz allgemeiner Schulpflicht - zumindest noch die Ausnahme des Hausunterrichts. Und im Kaiserreich verstand man 1825 unter Schulpflicht noch die durch kaiserliches Erdikt ergangene Vorschrift, daß jede Kommune (die Städte und eben auch die ländlichen Gemeinden) eine Schule zu errichten und vorzuhalten habe."

"In der Weimarer Republik gab es Bildungsauftrag und Hausunterricht. Mit der NS Zeit wurde 1938 der Hausunterricht verboten und der Schulanwesenheitszwang als gezieltes Mittel zur Indoktrination von der nationalsozialistischen Reichsregierung eingeführt."

Anders herum: Die Feuerzangenbowle ist von 1944, gelle?

Wie haette Ruehmann alias Dr. Pfeiffer ("Drei 'F', eins vor, zwei hinter dem Ei") dieses sagen koennen, wenn nicht ERST 1938 der Hausunterricht abgeschafft worden waere?

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