Das steht so nur in einer Quelle, dem WRV, und die meinten natürlich alternativ Gymnasien
Es ist sicher nicht so, dass Du meinst mir erklären zu müssen, was grundsätzlich heißt, sondern das dem Forum erklärst, oder?
Wir beide kennen die Unterschiede von kann, soll, ist usw.
In der Regel Volksschule heißt eben nicht, im Ausnahmefalle gar nicht, sondern wird berücksichtigen, dass ein Teil der Schüker einen Teil der Schulzeit, die andere ander Volksschule verbringen müssen, am Gymnasium verbringt, und dort natürlich seine Schulpflicht erfüllt.
Es bleibt dabei: In Österreich heißt das Gesetz sogar nach der Schulpflicht und diese ist generell kein Nazi-Projekt (schon weil es diese in zig Staaten gibt), ebensowenig wie der Sozialstaat oder die Kirchensteuer.
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.