Unterrichtszwang - gegen Schulzwang
es wird auch gern argumentiert, dass vor es dem Schulzwang nur eine Pflicht zur Unterrichtung gab usw. Es kursieren aber im Netz ja gern wilde Thesen, die gern Fakten vernachlässigen (ähnlich wie die Behauptung zu dem Umgang mit dem begriff Geschäftsbereich im GG, welcher aber schon lange vor dem GG in Deutschland Norm war), wenn es nur der eigenen Legendenbildung zuträglich ist.
Welches Schweinderl hätte sie gern:
http://www.monde-diplomatique.de/pm/2008/09/12.mondeText.artikel,a0061.idx,21
http://www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/pdf/Geschichte_Schulzwang.pdf
http://edoc.sub.uni-hamburg.de/haw/volltexte/2010/931/pdf/Bachelorthesis.pdf
Und woher kommt das?
"Artikel 143
(1) Für die Bildung der Jugend ist durch öffentliche Anstalten zu sorgen. Bei ihrer Einrichtung wirken Reich, Länder und Gemeinden zusammen.
(2) Die Lehrerbildung ist nach den Grundsätzen, die für die höhere Bildung allgemein gelten, für das Reich einheitlich zu regeln.
(3) Die Lehrer an öffentlichen Schulen haben die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten.
Artikel 144
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates; er kann die Gemeinden daran beteiligen. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete Beamte ausgeübt.
Artikel 145
(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre. Der Unterricht und die Lernmittel in den Volksschulen und Fortbildungsschulen sind unentgeltlich."
Kleiner Tipp: Ist von 1919.
Sanktioniert wurde natürlich weder damals, noch zuvor, noch anderenorts...
Und schlussendlich bleibt es dabei: Schulpflicht, Sozialstaat und Kirchensteuer sind eindeutig keine Naziprojekte.
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
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