Die Aussage ist aber eben falsch: Weder Kirchensteuer, noch Sozialstaat, noch Schulpflicht sind Nazi-Projekte

azur, Dienstag, 31.03.2015, 00:24 (vor 3995 Tagen) @ Mephistopheles4761 Views

Hallo Meph.,

danke, das lässt besser verstehen, was Du meinst. Aber schon allein bei der Schulpflicht ist klar, dass es so, wie Du es beschrieben hast, und auch so wie Du es nun beschreibst, nicht stimmt.

Siehe auch Schweiz: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungssystem_in_der_Schweiz#Untere_Schulen

Und eben auch Preußen 1717: http://www.preussenchronik.de/episode_jsp/key=chronologie_002390.html
http://www.eldingen.info/schule/allgemein/preussen-und-die-schulpflicht.html

Österreich: "Die Unterrichtspflicht wurde bereits von Maria Theresia am 6. Dezember 1774 für Österreich und die unter habsburgischer Herrschaft stehenden Länder durch Unterzeichnung der „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt und Trivialschulen in sämtlichen Kayserlichen Königlichen Erbländern“ generell eingeführt (Dauer damals: sechs Jahre). Mit Inkrafttreten des Reichsvolksschulgesetzes im Jahre 1869 wurde die Unterrichtspflicht von sechs auf acht Jahre ausgeweitet."
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Unterrichtspflicht_in_.C3.96sterreich

Und wenn nun jemand die angeblich Rotlackierten ins Feld führen will (wie ja das Beispiel Italiens ja für problematisch halten könnte:* ): 1905 wurde in Russland die allgemeine Schulpflicht eingeführt.

*) "Nach der Einigung Italiens im Jahr 1861 wurden die Regelungen des Königreiches Sardinien-Piemont aus dem Jahr 1859 auf das ganze Land ausgedehnt. Bereits das piemontesische Schulsystem sah nach der damals vierjährigen Grundschule eine Aufteilung in (ausschließlich humanistische) Gymnasien (Unterstufe: ginnasio, Oberstufe: liceo) und berufsvorbereitende Schulen (Unterstufe: scuola tecnica, Oberstufe: istituto tecnico) vor. Der Hochschulzugang war fast ausschließlich über die kostenpflichtigen Gymnasien möglich. Nach der Regelung aus dem Jahr 1859 beschränkte sich die Schulpflicht auf die ersten beiden Jahre der vierjährigen Grundschule, welche 1877 um eine weitere Jahrgangsstufe ausgebaut wurde, 1904 vorübergehend um eine sechste (Schulpflicht für die Sechs- bis Zwölfjährigen).

Im Auftrag des faschistischen Regimes führte Unterrichtsminister Giovanni Gentile 1923 eine umfassende, jedoch sehr konservativ orientierte Schulreform durch. Die Schulpflicht wurde auf acht Jahre (für Sechs- bis 14-Jährige) verlängert (jedoch nicht wirklich durchgesetzt)."
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungssystem_in_Italien#Nach_der_Einigung

Natürlich haben die Machthaber der NS-Zeit auf alles mögliche gestaltend eingewirkt (so z. B. bilderbuchhaft auf die Errichtung eines RVG: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverwaltungsgericht - es war ein Torso, in das das Reichskriegschädenamt eingefügt und mit dem unliebsame Kammern entsorgt werden konnten usw., mit restriktivem Zugang), aber das rechtfertigt doch nicht, Kirchensteuer, Sozialstaat und Schulpflicht zu "Nazi-Projekten" machen zu wollen. Denn das ist eben grundfalsch.

Klar ist vieles von dort aktiv, wie das Gesetz, dass andere von der Rechtsberachtung ausschließt, weil es der Zunft Konkurenz vom Halse schafft (was es so seit jeher gibt), aber die genannten Sachen sind keine Nazi-Projekte.

"So begann 1827 in Lippe-Detmold die Einführung der Kirchensteuer, nachdem sie 1808 in Preußen noch gescheitert war. Es folgten 1831 Oldenburg, 1835 die preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen durch die rheinisch-westfälische Kirchenordnung, 1838 Königreich Sachsen, 1875 Großherzogtum Hessen, 1888 Baden, 1892 Königreich Bayern...

1934 führten die Nationalsozialisten den Kirchensteuereinzug durch den Arbeitgeber als „staatliche“ Aufgabe zum 1. Januar 1935 ein."
usw. http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)

Das ist natürlich hoch interessant, aber dennoch kann man es wie Du es ausdrückst, nicht verstehen.

Viele freundliche Grüße

azur

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