Sage dem Geschäftsführer des Finanzamts doch einfach:

Echo, Samstag, 14.03.2015, 20:00 (vor 3957 Tagen) @ Friedrich5256 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 20:06

"Ich wäre gerne bereit, Ihre AGB zu akzeptieren und meine Steuererklärung nebst Steuern pünktlich abzugeben, aber zuerst erklären Sie mir bitte, wie das alles funktioniert und was ich rechtlich beachten muss. Ich komm am besten Jeden Tag von 08:00 bis 11:00 vorbei und Sie können mir die Steuergesetze alle mal in Ruhe erklären."

Oder du erteilst denen (und ihren Erfüllungsgehilfen) direkt Hausverbot mit Vertragsstrafe bei widerrechtlichem Betreten. Wer klingelt, verliert...

Ich prophezeie: Solange die "nur ihren Job machen" wirst du derjenige sein, der am Schluss alles bereut :) Darum bleibt dem Bürger vorerst nur eine Möglichkeit: Bürgerdienst nach Vorschrift. Es gibt viele Lücken und Raffinessen, mit denen man anhängige Steuerverfahren umgehen oder lähmen kann. Bis hin zur beförderungsgefährdenden Dienstaufsichtsbeschwerde. Es gibt offenbar sogar einige gewiefte Bücher zu diesem Thema. Da stehen dann so Sachen drin wie "Obdachlos melden und danach an anderem Ort wieder anmelden - bis die Steuerakte im neuen Bezirk ist, vergehen zum Teil Jahre"... Wer die "Pflicht" hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen. Wobei "Pflicht" natürlich im übertragenen Sinne zu sehen ist - Die Mafia-Maschinerie läuft ohne Rücksicht auf Verluste. Und die eigenen Gesetze kann man notfalls rückwirkend ändern...


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