Prügelnde Polizisten, Blutentnahme, Impfpflicht - Rechtsweg gegen staatliches Handeln @OttoL

azur, Samstag, 14.03.2015, 19:52 (vor 3959 Tagen) @ BBouvier2088 Views

Hallo BB,

widerspreche Dir ja nur ungern, aber so stimmt es eben nicht. Was meinst Du, warum Gesetzte am Verfassungsgericht scheitern? Warum staatliche Maßnahmen von Gerichten überprüft werden können, also den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten. Alles ist dem Staat zumindest hierzulande nicht erlaubt. Und Rechtswege gegen sogenannte administrative Maßnahmen gibt es in vielen Ländern (nur die DDR und Albanien hatten so etwas nicht - die DDR bis 52).
Staatliches Handeln wird an Gesetzen gemessen. Gesetze selbst müssen sich an anderen Gesetzen, wie dem GG (siehe bitte u. a. Schrankenprüfung) messen. Das GG legt fest, dass bestimmte Sachen nicht zulässig sind, was t. w. nicht veränderbar ist (siehe Ewigkeitsgarantie). Also so pauschal, wie Du es hier vorträgst, ist es eben nicht richtig. Es gab und gibt gewisse Grenzen, was erlaubt sein kann.

Der Gesetzgeber kann nicht alles machen, was ihm vorschwebt. Die Verwaltung und die Gerichte auch nicht. Rechtssprechung ist dazu laufend.

@OttoL: Eingriffe auf die körperliche Unversehrtheit sind eingeschränkt möglich. Das ist nichts Neues. Sonst könnte u. a. keinerlei Zwang durch Polizisten angewendet werden (Fachbegriff unmittelbarer Zwang, bei dem schon mal Zähne fliegen, Blut fließt und Knochen brechen). Zwangsweise Blutentnahme usw. ist auch möglich. Diskutiert wurde, ob Drogendealer mittels Brechmittel zum Entleeren des Magens gezwungen werden können usw.

Siehe u. a. Rechtsprechung zum 2 II GG: http://dejure.org/gesetze/GG/2.html

In der BRD war bis 75 Impfpflicht gegeben. Auch bestimmte Berufsgruppen haben die heute noch: http://de.wikipedia.org/wiki/Impfpflicht

Viele freundliche Grüße

azur

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