Der Wolf und das Lämmlein

BBouvier, Samstag, 14.03.2015, 13:26 (vor 3957 Tagen) @ Otto Lidenbrock2208 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.03.2015, 13:36

Hallo, Otto!

Der Staat darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das er ja selber
garantiert, nur außer Kraft setzen, wenn...

Bisher war es doch wohl immer so,
daß "der Staat" selbst bestimmt, was legal ist - und was nicht.
Insofern "darf" er wirklich alles!

...wenn er hundertprozentig nachweisen kann...

Derlei weist er jederzeit nach, *gg*
Sowie:
Du kannst ja mal versuchen, den "Staat" beim "Staat" zu verklagen.
"Der Wolf und das Lämmlein":
=>
„Nun gut", sagte der Wolf,
„auch wenn du gut begründen und reden kannst,
werde ich doch heute nicht ohne Fressen bleiben."
Und er würgte das unschuldige Lämmlein und fraß es auf."

Wenn ein Staat, in dem bereits die Planung von Angriffskriegen
in der "Verfassung" verboten ist, dennoch einen solchen führt,
dann behauptet er schlicht, er habe den doch gar nicht geplant! [[top]]

hat er nicht das Recht, ...

*hehe*!!!! [[freude]]

(dann) ist dies eindeutig Diktatur!

1.
Was dachtest Du denn wohl, was der "Staat" ist?
2.
Eine Diktatur ist natürlich kein Staat:
Genausowenig wie ein Konzert ein Opernhaus.

Gruß,
BB


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