Gericht: Ohne Masernimpfung Schulverbot!
Vor dem Hintergrund der großen Anzahl von Masernerkrankungen in diesem Winter hat ein Berliner Verwaltungsgericht den vorübergehenden Ausschluss von nicht gegen die Masern geimpften Schülern für rechtens erklärt. Gesundheitsämter dürfen nun mit der Begründung, Schutzmaßnahmen zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten zu ergreifen, Schulverbote erteilen.
Ich frage mich, wie diese Entscheidung im Hinblick auf die Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu bewerten ist? Bedeutet das jetzt die Zwangsimpfung für den Betreffenden, weil er ja per Gesetz schulpflichtig ist?
Was ist mit Schülern oder Lehrern, die keine entsprechenden Stempel im Impfausweis haben, aber trotzdem immun sind, weil sie diese Krankheit schon vorher hatten? Wird bei denen dann zwangsweise Blut entnommen, um den Titer festzustellen?
Dies wäre dann aber ein Verstoß gegen § 2 GG, der ja die körperliche Unversehrtheit garantiert. ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
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"Ich lege für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören."
Arthur Schopenhauer