Entsprechende Rechtsgrundlage in Österreich?

Leisereiter, Sonntag, 22.02.2015, 21:30 (vor 4028 Tagen) @ XERXES4879 Views

"Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und
Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen
dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Diese "Wildcard" eröffnet jedweder (juristischen) Willkür Tür und Tor!

Und was ist die entsprechende Rechtsgrundlage in Österreich?

Das Ergebnis vor österreichischen Gerichten ist exakt dasselbe.


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