"Rechtsgrundlage" für die Prozessordnung bei HC-Verfahren: Art.139 GG

XERXES, Sonntag, 22.02.2015, 16:11 (vor 4028 Tagen) @ Leserzuschrift5940 Views

"Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Diese "Wildcard" eröffnet jedweder (juristischen) Willkür Tür und Tor!

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”


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