Kurze Antwort vom Schneeballsystem-Experten

Echo, Samstag, 14.02.2015, 12:35 (vor 3953 Tagen) @ Amos4635 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 14.02.2015, 12:47

Ich blogge wöchentlich über neue Schneeball- und Pyramidensysteme und habe den rechtlichen Hintergrund ziemlich genau studiert, darum maße ich mir an, eine kurze Antwort zu geben.

Wenn das Staaten untereinander machen, ist es ein staatlich sanktioniertes Ponzi System und besonders gefährlich.

Wo siehst Du in diesem Fall eine besondere Gefahr?

Weil es quasi ganze Völker zwangsweise an so einem System teilhaben lässt, statt nur einige wenige einzelne Freiwillige.

Wenn im Falle Griechenlands alle diese wissentlichen Ponzi Gläubiger ständig darauf hinweisen, dass die Zinsen für Griechenland tief und die Solvenz (=Liquidität aus neu zugeführtem Ponzi Geld) ja kein Problem sei, so fragt man sich, wo Sinn und Verstand geblieben sind.

Für mich und sicher auch für die Beteiligten ist diese Verhalten sehr menschlich und auch gut nachvollziehbar.

Ponzi-Systeme sollen möglichst lange am Leben erhalten werden, damit niemand auf die Idee kommt, zu flüchten. Denn dann bricht's zusammen. Es geht hauptsächlich darum, den schönen Schein aufrecht zu halten.

Ja, man ist versucht zu sagen: Die massgeblichen Gläubiger handeln im Wissen um das Ponzi System hochkriminell.

In welchem Gesetz hast Du gelesen, dass dieses Verhalten unter Strafe > steht? Jeder Gläubiger darf mit seinem Geld machen was er will.Man nennt das in manchen Ländern Freiheit, würdest Du das gerne ändern?

Das ist jetzt etwas verzwickter, weil es hier um die Gläubiger geht und nicht im die Darlehensnehmer. Aber auch in Schneeballsystemen sind die Gläubiger sehr schnell Mittäter, wenn sie das System durch neue Opfer am Laufen erhalten. Ich zitiere aus der bekannten Beck Rechtsdatenbank: "Neben dem Straftatbestand progressiver Kundenwerbung [§16 II UWG] können nach Lage des Falles auch die Tatbestände des § 16 I [UWG] (strafbare Irreführung), des § 263 StGB (Betrug) [...] vorliegen" sowie allein schon "Der Versuch progressiver Kundenwerbung ist gem § 11 I Nr 6 StGB der Vollendung der Tat gleichgestellt." Das Strafmaß: "Da der Täter im Fall des § 16 II grds in Bereicherungsabsicht handelt, kann neben einer Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe verhängt werden". Ich würde auch die Insolvenzverschleppung noch mit reinnehmen. Im Gesetzeskommentar werden zum Thema Flowtex/Madoff außerdem noch § 264a StGB (Kreditanlagebetrug) und § 266 StGB (Untreue) erwähnt, trifft aber mehr auf die Drahtzieher zu.

Nicht alle in der EU haben das System des Geldschöpfung und das Ponzi System begriffen

Von wem genau sprichts Du hier, ein einziges Beispiel würde mir genügen.

Die neuen Investoren (hier in Form von Geldschöpfung, weil wir uns ja bereits im Metasystem befinden) müssen für die Guthaben und Gewinne der alten Mitglieder bezahlen. Und bei Zinsfälligkeit nochmal von neuem. Klassisches Schneeballsystem. Ist mir mit 12 oder 13 Jahren schon sauer aufgestoßen, weil mir die Funktionsweise der Geldausgabe mit reinem Menschenverstand damals absolut nicht nachvollziehbar war.


Meine Argumentation ist wahrscheinlich nicht 100% wasserdicht, weil wir uns hier ja in einem global operierenden Betrugssystem befinden, das von der zentralen profitierenden Stelle obendrein noch legitimiert ist.


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