Man kann die Leute ja nicht einsperren

Leserzuschrift, Dienstag, 10.02.2015, 16:53 (vor 3656 Tagen) @ Silke4093 Views

Liebe Silke,

du antwortest sehr formal und da kann man freilich schwer widersprechen.

Aber in der Praxis sieht es halt nun mal so aus, daß einige Patienten ganz einfach plötzlich weg sind: kommt bei Obdachlosen/Drogenabhängigen schon mal vor.
Wenn diese nun tatsächlich ein Betreuungsverhältnis haben kann (und muss) man sie freilich polizeilich suchen lassen.
Aber oft ist da gar nix geregelt - und dieser Obdachlose läuft mit seiner beginnenden Blutvergiftung dann durch die Gegend, schlägt dann im gleichen Haus oder woanders dann ein paar Tage dann wieder auf, wenn es gar nimmer anders geht.

Weißt Du, man kann die Leute ja nicht einsperren - sie gehen einfach und niemand wird sie daran hindern - da kannst Du Paragraphen vorlesen so oft du willst. :-)

Den Fall Mollath finde ich hier etwas zu heftig - das hat nix mit der Oma Müller zu tun.

Patientenverfügung ist schon OK - nur steckt der Teufel da oft im Detail.
Nur wenige können sich das alles in der Praxis vorstellen.

Also um es kurz zu machen:
So unwahrscheinlich ist das gar nicht, daß jemand einfach seine Sachen packt und nach Hause fährt - niemand wird ihn daran hindern, solange er nicht betreut oder eine Gefahr für andere oder sich selbst ist - und dies auch noch amtlich bestätigt ist.

Gott sei Dank!


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