Doch gegen Deinen Willen...

Silke, Dienstag, 10.02.2015, 15:57 (vor 3656 Tagen) @ Leserzuschrift4326 Views
bearbeitet von Silke, Dienstag, 10.02.2015, 16:11

Liebe/r Leser/in,

Wenn Du mal in diesem Bereich gearbeitet hättest,

hab ich...

müsstest Du wissen,

weiß ich...

daß es in Praxis nicht so einfach ist, jemanden gegen seinen Willen
festzuhalten.

Dürfte nicht einfach sein, weil BRD=Rechtsstaat mit entsprechenden Bürgerrechten ist.
Die Bürger werden aber zumindest laut Gesetzen vor sich selber und vor anderen Bürgern geschützt - ob sie wollen oder nicht.

Nicht jeder mit einer ernsthaften Erkrankung kann gleich zwangsisoliert
werden.

Nein, nicht jeder. G.Mollath u.A. schon.
Oder Du und ich wenn:
...Lebensgefahr oder eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die Gesundheit der untergebrachten Person oder für erhebliche Rechtsgüter anderer Personen besteht...(nach unabhängiger ärztlicher Begutachtung und richterlicher Anhörung und Anordnung)und diese nicht anderweitig abwendbar ist.
http://dejure.org/gesetze/UBG/8.html

Wenn ein Krebspatient sagt, er möchte keine Therapie mehr, dann ist das
zu akzeptieren.

Nicht wenn eine psychische Krankheit vermutet wird, die seine Einsichtsfähigkeit beeinträchtigt - dann wird u.U. UBG-Verfahren eingeleitet.
Das wird bei den meisten Krebspatienten nicht unterstellt.

Und auch einen ältere Dame kann sich durchaus gegen ärztlichen Rat, auch
wenn es medizinisch noch so unsinnig ist, entlassen lassen - dann müsste
sie schon wirklich in sehr akuter Lebensgefahr sein.

Das liegt in der Verantwortung des im Krankenhaus behandelnden Arztes.
Die Patientin kann ihren Willen äußern.
Der Arzt kann gegen ärztlichen Rat nur entlassen wenn die Gefahr für Leben und Gesundheit der Patientin "nicht so groß" ist.
Wenn sie mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit infolge Entlassung sterben würde darf sie nicht entlassen werden, weil dann das Vorliegen einer psychischen Krankheit (z.B.Demenz) unterstellt wird - da unterstellt wird, dass keiner freiwillig sterben will.
UBG-Verfahren oder Betreuungsverfahren (früher Vormundschaft/Entmündigung) wird eingeleitet und durchgezogen.
Behandelnder Arzt + unabhängiger begutachtende Arzt + Amtsrichter -> Zwangseinweisung in psychiatrisches Krankenhaus).

Und Gott sei Dank ist das so in unserem Land!

Ich weiß nicht, wie das G.Mollath und 200000/Jahr Andere sehen.
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie
Dunkelziffer ist viel höher in unserem Rechtsstaat.
"In der Praxis... Durchwinkstationen" - für die bewaffnete Gewalt.

Stell Dir mal vor, Du würdest zwangsbestrahlt/operiert, weil man das nach
der aktuellen Lehrmeinung gerade für gut ansieht. Vielleicht möchtest Du
das Leben lieber zu Hause mit den Angehörigen verbringen als die letzten
paar Wochen im Krankenhaus.

Dann schreibe eine entsprechende Patientenverfügung wenn Du noch bei Sinnen bist und lass Dir Deine psychische Gesundheit attestieren.
Im Falle des Eintretens von "X" soll "Y" mit mir gemacht/nicht gemacht werden.
Denkst Du, die Leute in den geschlossenen Aufnahmestationen der psychiatrischen Krankenhäuser mit Vollversorgungsauftrag sind freiwillig dort?
http://www.zentrale-ethikkommission.de/page.asp?his=0.1.63

Ich will hier nicht über so unappetitliche Sachen sprechen sondern wollte nur @Vatapitta in Schutz nehmen vor anonymen Angriffen.
Er hat rechtlich korrekt gehandelt.

Liebe Grüße
Silke


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