Zu Deiner Ehrenrettung - den Fall gibt es leider schon, nur noch perfider ...
... kenne z.B. den Fall einer kommunalen Behindertenwerkstatt. Dort sind Zuwendungen auch steuerbeguenstigt ... tja ... und da "schenkt" dann mal die eine oder andere Fuehrungskraft der Institution einen alten Computer (PC steht ja fuer political correctness ... ) und erhaelt dann eine Spendenquittung ueber 1.000 Mark/Euronen, was auch immer.
Und das sind dann evtl. 400 Euro in der Steuerrueckerstattung. Und noch die Elektroschrott-Entsorgung gespart.
Weswegen ich ja bei jeder Gelegenheit gegen die Gemeinnuetzigkeit wettere - die Missbraeuche ueberwiegen die gerechtfertigten Anwendungsbeispiele mindestens 10 zu 1!
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auch mal Steuerrecht gelernt, allerdings nie beruflich ausgeführt.
Wie lobesam
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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