"Gegen eine Spendenquittung" - so funktioniert das nicht ...

CrisisMaven ⌂, Dienstag, 27.01.2015, 14:53 (vor 3968 Tagen) @ Dieter2234 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.01.2015, 15:28

Künstler auf ihre Gage voll verzichtet, vermutlich gegen Vorlage einer Spendenquittung.


Eine Spende muss aus dem Einkommen kommen und dann wird (bis 5% des Bruttoeinkommens, bei bestimmten Zwecken auch bis 10%) das Bruttoeinkommen so behandelt, als waere es um den gespendeten Prozentsatz niedriger.

Wer also "kostenlos" auftritt, kann nichts gespendet haben. Denn wenn er spendet, muss er erst eine Rechnung stellen, diesen Betrag dann wieder spenden. Das ist bestenfalls ein Nullsummenspiel.

Und Spenden von Konzernen etc. sind ueberhaupt nicht steuermindernd, sondern echter Aufwand. (Aufwand mindert natuerlich Steuern, aber wenn der Konzern den Baby-Notarztwagen statt zu spenden anderwaerts verkaufte, haette er mehr davon. "Steuern sparen" tut er damit eben gerade nicht.).

Vieles vom Spenden-Disput ist eine Neid-Debatte.

Viel wichtiger waere es, das Gemeinnuetzigkeitsrecht gaenzlich abzuschaffen, da es von den Empfaengern (nicht den Spendern!) ausgenutzt wird. Es richtet objektiv immensen volkswirtschaftlichen Schaden an!

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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