3.1.1.4Â Â Â Â Â Â Bausparfoerderung und ihr Beitrag zum Vermoegensaufbau
3.1.1.4Â Â Â Â Â Â Bausparfoerderung und ihr Beitrag zum Vermoegensaufbau
Auf den jaehrlich geleisteten Zinsbetrag legt der Staat die Bausparfoerderung "drauf". Dann werden aus den 4% Zinsen leicht sozusagen 6%. Denn bis zu einem Hoechstsparbeitrag von 512/1.024 Euro (Verheiratete) gewaehrt der Staat diese Foerderung, die allerdings erst am Ende der Ansparphase ausgezahlt wird (um die Bausparer dazu zu bewegen "bei der Stange zu bleiben") und fuer seit 2009 abgeschlossene Vertraege nur noch, wenn sie dann auch zugeteilt und bestimmungsgemaess verwendet werden. Ansonsten bleibt es halt bei den 3% Zinsen.
Aus den genannten Summen kann man ersehen, dass es heute schwerfallen duerfte, eine "kleine" Vermoegensanlagen mit laufenden (kleinen) Einzahlungen zu finden, die derart hohe Renditen abwerfen. Der Bausparvertrag ist sozusagen die "Hochzinsanlage des kleinen Mannes".
3.1.1.5Â Â Â Â Â Â Optimierungsmoeglichkeiten des Bausparens
Nun haben wir gesehen, dass man sich vorher entscheiden muss, welche Bausparsumme man abschliesst. Anders als ein Sparbuch lautet ein Bausparvertrag ueber eine vorher festgelegte Bausparsumme.
Das macht ihn aber auch unflexibel. Man kann einen Bausparvertrag zwar spaeter "reduzieren", d.h. z.B. aus einem zu gross gewaehlten, nicht genuegend besparten 50.000-Euro-BSV einen Bausparvertrag mit z.B. 30.000 Euro machen, der, wenn er insgesamt lange genug bestand, dann unmittelbar zuteilungsreif wuerde. Aber das ist mit buerokratischem Aufwand und ggf. Kosten verbunden. Und es ist auch nicht noetig:
Lieber z.B. zwei Bausparvertraege abschliessen zu je 10.000, oder einen zu 10.000 und einen zu 20.000 Euro. Wichtiger ist eigentlich, dass man den Bausparvertrag so bemisst, dass man jaehrlich 512 Euro pro Kopf (!) einzahlen wird, da das die Hoechstgrenze fuer die Bausparfoerderung ist.
Das hat den weiteren Vorteil, dass, wenn man mal nicht genuegend "besparen" kann, man die jaehrliche Sparsumme nur in einen der beiden Vertraege einzahlt. Oder zumindest den einen mit dem vollen Regelsparbeitrag bespart, den zweiten dann nur mit dem verbleibenden Rest. Damit wird der eine in der Regel-Zeit zuteilungsreif, man hat aber seine Bausparfoerderung nicht unnoetig beschnitten.
Das zu schnelle Besparen eines BSV (d.h. schneller als sieben Jahre, gar Sofort-Volleinzahlung) sehen gute Basparkassen nicht gern. Es bringt sie mit den Jahren in Schieflagen und verhindert gleichmaessiges Wachstum und gleichmaessige, d.h. verlaessliche, Zuteilungsfristen. Das fuehrt mit der Zeit dazu, dass sich das herumspricht, dann bricht das Neugeschaeft ein … und das ist das Ende einer Bausparkasse, die sich ja aus den Neusparern ihre Alt-Darlehen finanziert! Solche Schieflagen hat es seit den siebziger Jahren unter maezenatisch ambitionierten Bausparvorstaenden ein paar Mal gegeben …
Also ist die beste Loesung, entweder mit einem kleinen BSV anzufangen, auch wenn man nicht die volle Bausparfoerderung ausnutzen kann (man soll eh nur soviel sparen, wie man verkraften kann – leider schliessen daraus viele, sie koennten "ueberhaupt nie" sparen).
Da die erwirtschafteten Zinsen aus den bereits in frueheren Jahren geleisteten Einzahlungen ebenfalls von der staatlichen Bausparfoerderung bezuschusst werden, ergibt sich eine weitere Optimierungsmoeglichkeit: man reduziert die jaehrliche Einzahlung um den Betrag, der an Zinsen anfaellt. D.h. man zahlt immer nur soviel ein, dass zusammen mit den Zinsen die Bausparfoerderungs-Hoechstsumme erreicht wird. Das fuehrt i.d.R. dazu, dass die Zuteilungsreife hinausgeschoben wird, das ist aber nicht weiter schlimm fuer alle diejenigen, die den Bausparvertrag ohnehin nur zum Sparen und nicht (unmittelbar, d.h. vorab geplant) zur Baufinanzierung nutzen wollten.
3.1.1.5.1Â Â Â Â Â Â Nach der Zuteilungsreife
Man kann den Bausparvertrag weiterlaufen lassen, auch wenn man ihn nun nutzen koennte. Frueher haben das die Bausparkassen aeusserst gerne gesehen, heute muss man u.U. damit rechnen, dass sie einem den BSV kuendigen, weil die unlautere Konkurrenz der kuenstlich niedrig gehaltenen Geschaeftsbank-Zinsen derzeit das Bauspar-Darlehensgeschaeft zusaetzlich erschwert. (Es sollte nicht unerwaehnt bleiben, dass dies nicht unbedingt solche Bausparkassen sind, die stets auf die Ausgewogenheit ihres Neugeschaefts geachtet haben …)
Nachdem der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann man ihn tatsaechlich fuer einen "wohnwirtschaftlichen Zweck" verwenden, d.h. ein kleines Bau- oder besser Renovierungsvorhaben damit finanzieren oder ueber den Betrag frei verfuegen, verliert dann allerdings seit 2009 die Bausparfoerderung von ca. 45 bzw. 90 Euro pro abgelaufenem Jahr und damit den einmaligen zusaetzlichen Renditevorteil, der dadurch entstanden waere.
Jedenfalls hat man ein schoenes Stueck Eigenkapital, das man aus mehreren Gruenden sonst nicht gehabt haette:
1)Â Â Â Â Â Â man haette vermutlich nicht mal 3% Zinsen,
2)Â Â Â Â Â Â schon gar nicht ca. 6% Rendite bekommen (je nach Sparbeitrag im Verhaeltnis zur Wohnungsbaupraemie - wenn man den BSV nutzt) und
3)Â Â Â Â Â Â man haette vermutlich nicht so diszipliniert gespart und damit stattdessen vielleicht einen Kneipen-Wirt reich gemacht.
Wer also ein genuegend "kleines" Einkommen hat, sollte die Bausparfoerderung nutzen. Wer ein hoeheres Einkommen hat, sollte dennoch ueberlegen, ob er/sie bauspart. Vor allem aber sollte er/sie "im Familienverband" denken:
3.1.1.5.2Â Â Â Â Â Â Bausparfoerderung fuer Menschen, die ueber der Einkommensgrenze liegen
Dieser Titel stimmt natuerlich nicht ganz, aber: wer erwachsene Kinder hat, dessen Kinder haben in der Regel ein Einkommen, das niedrig genug ist, Bausparfoerderung zu erhalten. Aber die Kinder haben evtl. nicht genug Einkommen, um einen Bausparvetrag abzuschliessen, geschweige denn, zu besparen!
Also laesst man sie einen BSV abschliessen und uebernimmt fuer sie den Regelsparbeitrag. Das koennten auch z.B. Onkel, Tanten, Grosseltern tun.
Vorsicht BAFoeG-Falle: wenn diese Kinder dann aber studieren usw. wollen und Antrag auf Bundsausbildungs-Foerderung stellen, werden sie nach ihrem Vermoegen gefragt. Ist dieses zu hoch, muessen sie erst einen Teil dieses Vermoegens aufbrauchen, bevor sie "BAFoeG" erhalten. Sehr aergerlich, aber: es spricht nichts dagegen, dass nicht unterhaltspflichtige Personen ihnen stattdessen ein (zinsloses!) Darlehen gewaehren, um den BSV zu besparen (oder auch eine Lebensversicherung).
Nicht unterhaltspflichtig heisst: wenn es die eigenen Eltern oder Grosseltern in direkter Linie tun, ist das schwierig. Wenn es aber Onkel und Tanten (ggf. fuer ihre jeweiligen Nichten und Neffen wechselseitig!) tun, dann ist das gesetzeskonform.
Oder wenn z.B. zwei Familien, beide mit je zwei oder vier ungefaehr gleichaltrigen Kindern, die z.B. eh jedes Jahr gemeinsam den Urlaub verbringen, das kreuzweise tun, funktioniert das auch problemlos. Das Darlehen wird gestundet, bis es nicht mehr gebraucht wird und nach Ende der Studien- und BAFoeG-Phase erlassen.
Aber auch "Oma und Opa" sollten fuer sich ueberlegen, einen oder zwei Bausparvertraege abzuschliessen, insbesondere wenn sie von der Hoehe ihres Einkommens her Bausparfoerderung erhalten. Wenn man z.B. zu alt ist (oder zu krank), um eine Sterbegeld-Versicherung abzuschliessen – den gleichen Zweck erfuellt letztlich auch ein Bausparvertrag! Viel zu viele Menschen verzichten auf ihre Bausparfoerderung und verschenken insgesamt Millionen, weil sie bei Bausparen an Bauen denken. Aber, aber, wer denkt denn z.B. bei Diaetnahrung an Gesundheit ... Diese Bausparvertraege koennen natuerlich auch vererbt werden.
---
Zum Vorbeitrag "3 Das Minimum-Konzept des sinnvollen Bausparens - Ausschoepfen der Bausparfoerderung und des Sparzinssatzes"
Zum Folgebeitrag "4 Die Auswahl der "richtigen" Bausparkasse ... und 5 Schlusswort"
Zum Hauptbeitrag/Inhaltsverzeichnis "Bausparen - aber richtig! Risiken und Chancen/Vermoegensaufbau"
--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English