Anis Amri - Die Sünden einer korrupten Staatsbürokratie, Teil 4
Am Ende von Teil 3 wurde von einem Berliner Oberstaatsanwalt berichtet, der offenbar über eine ganz spezifische Auffassung verfügt, wie man dem Staat „dient“.
Ich hatte dazu noch einen Portion Schlagsahne angekündigt.
Bitte schön.
Bei den Nachrichtendiensten hat er - gemeint ist OA Dirk Feuerberg - nicht nach Erkenntnissen zu Amri gefragt, Protokolle der Telefonüberwachung hat er nur in wenigen Fällen zur Kenntnis genommen, Berichte aus der Observation keinen einzigen gelesen. Dennoch verstieg sich der Leitende Oberstaatsanwalt zu dem quasi hellseherischen Satz: "Es ist nichts passiert, was man hätte observieren können."
Arbeitet so tatsächlich ein Strafverfolger?
Eine Antwort dazu verkneife ich mir.
Eher gewinnt man den Eindruck, hier bewegte sich ein nominell islamistischer Gefährder wie unter der Käseglocke - sichtbar, aber unberührbar.
Der Abgeordnete Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) wählte ein alternatives Bild für den Sachverhalt: Nach dem Treffen im Berliner LKA im August 2016, bei dem Feuerberg es abgelehnt hatte, einen Haftbefehl zu beantragen, habe man "Amri mehr oder weniger bewusst von der Angel gelassen".
Seine Frage an den Zeugen, ob von Amri abzulassen, vielleicht ein gewünschtes Ergebnis war, quittierte Feuerberg mit gespielter Entschiedenheit: "Zu keiner Zeit!" Das werde es bei ihm auch nicht geben.
Die Frage eines CDU-Ausschussmitgliedes, ob es politischen Druck auf ihn von Seiten einer Bundesbehörde oder einer anderen Stelle gab, verneinte er.
Wieviel oder wie wenig diese Antwort wert ist, zeigte sich etwas später in der Vernehmung.
Nach dem Anschlag musste Feuerberg auf Drängen der Amtsleitung die Sachbearbeitung konkreter Verfahren aufgeben. Das sei ein "Wunsch" der Amtsleitung gewesen, allerdings mit der Zielsetzung es "möglichst zu tun". Man könnte auch sagen: eine Anweisung, die als "Wunsch" verpackt wurde. Die Frage wäre demnach, welche anderen "Wünsche" es gab, denen der loyale politische Beamte, als der er sich wiederholt erwiesen hat, nachkam.
Alte DDR-Bürger erinnern sich an Irmgard Düren und ihre Sendung „Wünsch Dir was“.
Als Chef der Staatsschutzabteilung und zugleich Sachbearbeiter eines konkreten Verfahrens genoss Feuerberg keine Fach- und Dienstaufsicht - er war sozusagen seine eigene Aufsicht.
So, jetzt gut aufpassen! Jetzt kömmt’s!
Dafür kontrolliert er nun in gewisser Weise die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, die sein damaliges Handeln beleuchten sollen.
Denn der Behördenvize Feuerberg ist in der Staatsanwaltschaft für die Vorbereitung und Freigabe der Akten an die Ausschüsse zuständig - also auch für die, die dem Abgeordnetenhaus geliefert wurden und werden.
Das Material, anhand dessen die Parlamentarier ihn befragen können, geht durch seine Hände.
Das kesselt!
Vermutlich wird der Raub aus dem Grünen Gewölbe demnächst vor einem Berliner Clan Schiedsgericht verhandelt und deutsche Beamte und Ministerien werden sich anerkennend über die unendliche Weisheit morgenländischer Verhandlungskunst auslassen.
Dass das ein Problem sein könnte, schien im Ausschuss noch nicht realisiert worden zu sein.
Freiluft-Klapsmühle – die größte der Welt – und wir dürfen drinnen leben, wenn auch schon länger.
Aussagen durch LKA Beamte wurden verweigert, Ordnungsgelder verhängt und „ganz oben“ wird weiterhin gemauert und verhüllt.
Allerdings twittern sich einige Untersuchungsausschüssler – siehe hier: https://twitter.com/DanielLuecking - jetzt durch die Weihnachtszeit und auch die Presse muß oder kann nicht mehr ganz dicht halten.
Die Welt berichte aktuell:
Showdown zwischen BKA und LKA im Fall Anis Amri – einer lügt
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article204276116/Fall-Anis-Amri-Showdown-zwisch...
Zwei Männer sitzen sich am Donnerstagabend, kurz vor Mitternacht, im hell beleuchteten Europasaal des Bundestags gegenüber. Eine Szene wie aus einem Western, nur die Musik fehlt, und geschossen wird verbal. 13 Stunden läuft die Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag in Berlin bereits, nun steigt das Finale, der Showdown.
Die Gegenüberstellung der beiden geladenen Zeugen im Kreuzverhör ist eine Premiere. Und gleichzeitig der letzte Versuch des Ausschusses, eine Antwort auf die entscheidende Frage zu bekommen:
Wer von den beiden Männern lügt?
Auf der einen Seite: Kriminalhauptkommissar M. vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen. Jener Ermittler, der im Untersuchungsausschuss Mitte November einen ungeheuerlichen Vorwurf geäußert hatte. Demnach sollen Innenministerium und Bundeskriminalamt (BKA) zehn Monate vor dem Anschlag angewiesen haben, die engste eigene Quelle „VP01“ aus dem Umfeld des späteren Attentäters Anis Amri zu diskreditieren, sie loszuwerden. Angebliche Begründung: „VP01“ verursache zu viel Arbeit.
Auf der anderen Seite des Saals: Philipp K., Erster Kriminalhauptkommissar im BKA. Er soll der Mann gewesen sein, der M. in einem Vieraugengespräch am Rande eines Behördentreffens bei der Bundesanwaltschaft (GBA) von der Anweisung erzählte. Mehr noch: K. soll beim Treffen Ende Februar 2016 – zehn Monate vor dem Anschlag – sogar geäußert haben, dass die Entscheidung zum Absetzen der Quelle von „ganz oben“ autorisiert gewesen sei. In seiner Aussage erwähnte M. in dem Kontext sogar den Namen Thomas de Maizière, damaliger Innenminister.
Aufmerksame Leser werden sich erinnern.
Phillip K., das war der Mann, der dem VENTUM-Chef den Marsch blasen mußte, ihm aber später kollegial bekannte, daß es massiven Druck von oben gab.
Preisfrage: Wer wird nun auf dem Opferaltar landen?
Der Ex-Innenminister, der BKA-Chef oder der dubiose Berliner Oberstaatsanwalt?
Vermutlich keiner von denen.
Das Ritual wird an Herrn K vollzogen, denn ein Opfer wird gebracht werden müssen, denn der Skandal ist jetzt zu ordentlicher Größe angeschwollen.
Der Ausschuss schürt dazu schon einmal das Feuer.
Am späten Nachmittag musste sich dann K. den Fragen der Ausschussmitglieder stellen, zunächst in der Einzelbefragung. Im Kern blieb er bei seiner Version: Die Aussagen, wie M. Sie darstellt, habe er nie getätigt. Und ihr Gespräch, fand das wirklich gar nicht statt? Es war der erste Punkt, an dem er zurückruderte. Nein, so habe er das in seiner dienstlichen Erklärung nicht formuliert. Was er meinte: Ein solches Gespräch mit dem dargestellten Inhalt habe es nicht gegeben. Ob er aber nicht doch vielleicht im Anschluss an die Sitzung mit M. plauschte, das möchte er nicht ausschließen. „Ich kann nicht beweisen, dass es nicht stattgefunden hat.“
Die arme Sau K. wird vermutlich gefeuert, ggf. sogar strafrechtlich belangt und alle werden die nach wie vor intakte Rechtsstaatlichkeit feiern.
Er hat das korrupte System offiziell vertreten und später wegen des schlechten Gewissens sich seinem Kollegen offenbart.
Das könnte ihm nun zum Verhängnis werden.
mfG
nereus