Zwangshyoptkek, hier die Rechtsauskunft.

werneralfons, Dienstag, 12.11.2019, 17:47 (vor 1836 Tagen) @ werneralfons2580 Views

Nein Herr .....,

die Person als Eigentümer steht ja trotzdem im Grundbuch Abt. I, die können Sie nur mit einer Gesellschaft da rausholen (z.B. GbR.)

mit freundlichen Grüßen

--
werneralfons


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