Zwangshyoptkek, hier die Rechtsauskunft.
Nein Herr .....,
die Person als Eigentümer steht ja trotzdem im Grundbuch Abt. I, die können Sie nur mit einer Gesellschaft da rausholen (z.B. GbR.)
mit freundlichen Grüßen
--
werneralfons
Nein Herr .....,
die Person als Eigentümer steht ja trotzdem im Grundbuch Abt. I, die können Sie nur mit einer Gesellschaft da rausholen (z.B. GbR.)
mit freundlichen Grüßen
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werneralfons