Eine Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 kann man nicht beantragen, sondern sich nur bestätigen lassen. (oT)

FOX-NEWS, fair and balanced, Montag, 11.11.2019, 18:00 (vor 1840 Tagen) @ werneralfons3605 Views

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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **


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