Darf man fragen, wozu das gut sein soll?
Hallo werneralfons!
Daß man mit dem Personalausweis oder Reisepass nur eine Vermutung besitzt deutscher Staatsbürger zu sein, war mir bislang auch nicht bekannt.
Dafür braucht man in der Tat den Ausweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Aber die Geburtsurkunde scheint offenbar denselben Nachweis zu führen.
Du schreibst nun: Ich denke, das hätte auch schützende Wirkung auf eine eventuell zu erwartende Zwangshypothek durch den Staat.
Willst Du damit sagen, daß Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit von einer solchen Zwangshypothek ausgeschlossen werden könnten?
Woraus leitet sich diese Annahme ab?
Würde der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nicht viel mehr verpflichtend wirken?
Kannst Du bitte einmal kurz erläutern, wie Du auf die Idee kommst?
Hast Du dafür ein nachvollziehbares Beispiel, wo genau dieser Nachweis den Bürger vor dem Zugriff des Staates schützte?
mfG
nereus