Zustimmung
Das Medium Standard bietet seinen Lesern die Möglichkeit deren Meinung
kundzutun und das angeblich ohne Einschränkungen der Meinungen.
Wenn ich dieser Absicht folge und eine E-Mail an die Plattform sende,
leitet sich daraus aber nicht grundsätzlich das Recht ab, daß diese
Plattform diese Meinung auch veröffentlichen muß.
Es geht nur um die Frage, ob der Standard (oder jedes andere Medium) dazu
verpflichtet ist alle im zugesendeten Kommentare zu veröffentlichen.
Und ich behaupte weiterhin: Das ist er nicht.Gibt es hier einen mitlesenden Anwalt oder Profi im Medienrecht, der dazu
etwas sagen könnte?mfG
nereus
Ich bin kein Profi, stimme Dir aber aus meinen Rechtskenntnissen als ehemaliger Rechtspfleger am Amtsgericht voll zu, nereus.
Auch in meinem Blog kommt mir oft der Vorwurf, wenn ich einen Kommentar nicht veröffentliche, ich würde Zensur ausüben und die Meinungsfreiheit einschränken.
Der Begriff Zensur bezeichnet die staatlich gelenkte Kontrolle der Meinungen, die nicht mehr frei in Zeitungen, Rundfunk, Blogs oder mündlich geäußert werden können. Es ist eine Verwischung des Begriffs, wenn das Nicht-Veröffentlichen von Kommentaren als "Zensur" bezeichnet wird.
Eine Zeitung oder ein Blog haben sich die Aufgabe gestellt, ihre Nachrichten, Kommentare und Hintergrundberichte zu veröffentlichen. Sie sind nicht verpflichtet, Kommentare ihrer Leser dazu zu veröffentlichen. Das ist ihre Freiheit. Sie können es ganz, teilweise oder im Einzelfall ablehnen, womit sie sozusagen ihr "Hausrecht" ausüben, aber das hat mit "Zensur" nichts zu tun. Das ist auch nicht "autoritär" oder "undemokratisch", sondern Ausdruck ihrer Freiheit.
In ihr Grundrecht der Freiheit würde massiv eingegriffen, wenn man sie verpflichten könnte, das, was andere meinen, zu veröffentlichen.
Jeder kann ja selbst einen Blog oder eine Zeitung aufmachen und dort seine Meinungen verbreiten - sofern ihn eine staatliche Zensur nicht einschränkt oder hindert.
Gruß
Falkenauge