Frage zum Versicherungsrecht

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 27.12.2016, 07:05 (vor 3363 Tagen)2385 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.12.2016, 14:19

Hab versucht, nachzulesen, - aber hab hier nichts gefunden (hoffentlich habe ich nichts übersehen):

Es heißt, die Opfer in Berlin bekommen keine Entschädigung vom Staat, weil dieses Attentat mit einem LKW verübt wurde.

Meine Frage:
Ist dann die LKW-Haftpflicht "in der Pflicht"? Aber die hat ja auch mit der grünen Karte irgendwelche Obergrenzen, soviel ich weiß.

Ich weiß aber auch, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn ein Unfall vorsätzlich provoziert wurde.

Zu dem Unfall, den ich hautnah mitbekommen habe – http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=424683 –
gibt's ein Update, aus dem hervorgeht, dass der 29-jährige Fahrer, der den Unfall verschuldet hatte, ein strafrechtlich gesuchter Mann war, der erneut ohne Führerschein und mit falschen Nummernschildern das Unfallfahrzeug gelenkt hatte.

Wie würde das in Deutschland ablaufen? Ist die Versicherung da raus aus dem Spiel? Heißt das dann, der Geschädigte, der auch im Krankenhaus liegt, kann den Gegenwert für sein zerbombtes Fahrzeug bei einem Taugenichts einklagen, der niemals über entsprechende Mittel verfügen wird?


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