Hast du denn dann eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht?

Sorrento, Montag, 19.12.2016, 11:17 (vor 3370 Tagen) @ bude1495 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 14:14

Denn so arm, dass du KG als Sozialleistung bekommen wirst, bist du wohl nicht.


1. Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Nach § 1 Abs. 1 EStG sind Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht umfasst alle Einkünfte, die im Rahmen der 7 Einkunftsarten, die in § 2 EStG aufgeführt sind. Dabei ist nach dem sog. Universalitätsprinzip grundsätzlich das Welteinkommen maßgebend, sofern in einem Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes geregelt ist. Bei der beschränkten Steuerpflicht hingegen sind nur die inländischen Einkünfte im Sinne des § 49 EStG einkommensteuerpflichtig...


Für beschränkt Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte weitaus überwiegend in der Bundesrepublik erzielen, besteht die Möglichkeit, sich wahlweise als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandeln zu lassen. Vgl hierzu § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG und Ausländische Arbeitnehmer.

http://www.schloer-stb.de/en/lexikonS.php?id=658&i=&lexikon=S&no_body=1


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