Crazy, da ich Mieteinkünfte ich D versteuere,

bude, Montag, 19.12.2016, 11:09 (vor 3371 Tagen) @ Sorrento1598 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 14:16

habe ich nun Anspruch?!
Werde hier rückmelden.
Über rückwirkende Ansprüche mag ich gar nicht nachdenken.

Danke, bude

denn eigentlich ist das Kindergeld nur eine (der effektiven Höhe nach)
pauschale Steuererleichterung bzw. das freigestellte Existenzminumum eines
von dir abhängigen Kindes. Und deswegen solltest du im Inland
steuerpflichtig sein.

Grundsätzlich gilt:

ist der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so
wird das Kindergeld als Steuervergütung nach dem EStG erbracht
ist der Antragsteller in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig.
wird das Kindergeld als Sozialleistung nach dem BKGG gezahlt.
Welches Gesetz im Einzelfall einschlägig ist, hängt vom Wohnsitz oder
der Steuerpflicht des jeweiligen Antragstellers ab.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.