Es geht um die Steuerpflicht für D
denn eigentlich ist das Kindergeld nur eine (der effektiven Höhe nach) pauschale Steuererleichterung bzw. das freigestellte Existenzminumum eines von dir abhängigen Kindes. Und deswegen solltest du im Inland steuerpflichtig sein.
Grundsätzlich gilt:
ist der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so wird das Kindergeld als Steuervergütung nach dem EStG erbracht
ist der Antragsteller in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig. wird das Kindergeld als Sozialleistung nach dem BKGG gezahlt.
Welches Gesetz im Einzelfall einschlägig ist, hängt vom Wohnsitz oder der Steuerpflicht des jeweiligen Antragstellers ab.
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html