Rechtsanwalt des Präsidenten gibt in einem anhängigen Verfahren Fälschung zu
Der Anwalt, der im Rahmen einer Klage in New Jersey die Wählbarkeit Barak Obamas vertritt, argumentiert vor Gericht in einer Anhörung, daß Sheriff Arpaio lediglich bewiesen habe, daß das auf der Internetseite des Weißen Hauses veröffentliche Dokument, zwar keine Kopie eines authentischen und amtlichen Originals sei, aber eine Fälschung im eigentlichen Sinne damit nicht bewiesen worden sei, weil diese eindeutige Fälschung ja sowieso keine Urkunde sein könne.
Der Anwalt will damit sagen, daß z. B. eine armselige Nachahmung einer Banknote auch nicht als Fälschung eines Originals angesehen werden kann.
Nur Anwälte können auf so ein Argument kommen: