zur Dunkelziffer

Dieter, Mittwoch, 14.12.2016, 11:40 (vor 3375 Tagen) @ siggi3243 Views

aber ich meine, dass gerade dieser Strafbestand, allein schon
wegen der hohen Dunkelziffer, denkbar ungeeignet für dein Bestreben ist.


Hallo siggi,

bezüglich der Dunkelziffer: Man nimmt an, daß nach deutschem Straftatbestand die meisten Vergewaltigungen im häuslichen Bereich stattfinden, also auch im Bereich der Ehe. Bei Zerbrechen der Beziehung kommt es sicherlich mal zu der einen oder anderen Anzeige oder wenn noch viel andere Gewalt mitspielt.

Ganz anders bei gläubigen, musl. Ehen. Denn hier stellt die Scharia geradezu die Vergewaltigung der Ehefrau durch den Mann unter Schutz bzw. als Recht des Mannes ausdrücklich fest. Es wird aus zusätzlichen Gründen also nicht zur Anzeige kommen.
Persönlich gehe ich davon aus, daß in musl. Ehen die Vergewaltigung (nach deutschem Recht) alltäglich ist. Dunkelziffer?

Gruß Dieter


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