Es ist eine Schande, ein solches Strafmaß zu verhängen!

Leserzuschrift, Dienstag, 22.11.2016, 13:16 (vor 3396 Tagen) @ Sundevil3247 Views

@ sundevil
Leider ist der eingestellte Netzverweis geeignet, Empörung hervorzurufen. Weil Frau Haverbeck nichts mit der dort abgehandelten Person zu tun hat(te). Auf welche Art seinerzeit "Geständnisse" erlangt wurden, ist dank des Netzes leicht zu recherchieren. Auch lässt es sich trefflich über Verstorbene negativ referieren, wenn damit der Lebensunterhalt bestritten werden muss und der Tenor vorgegeben ist.

Daher empfehle ich Dir ein Interview (KEINE "DOKU"), das der ARD mit Frau Haverbeck führte:

https://www.youtube.com/watch?v=NhL311hzq_0

Unabhängig davon, dass der § 130 StGB nur gegen Deutsche und nur bei einem Thema rigoros angewandt wird.

Weiter oben in diesem Faden ist schon auf ein Urteil aus Spanien hingewiesen worden.
Warum ist trotz Meinungsfreiheit gem. GG hier immer noch die Justiz tätig? WER unterbindet die Streichung dieses "Volksverhetzungsparagraphen?

Hat man mit der o.a. Strafe wirklich dem Rechtsstaat genüge getan? Vor dem Hintergrund der Urteile, die gegen Gewalttäter verhängt werde; insbesondere Bewährungsstrafen von 4 (sic) Jahren ist Dieses für mich nicht nachvollziehbar.

Gibt es in Urteilen noch den Begriff "Im Namen des Volkes"?

Nachdenklich grüßend

(Hans)


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