Einzelfall. Ansonsten darf man seine Meinung haben und vertreten.

Ulli Kersten, Heinsberg, Montag, 21.11.2016, 19:10 (vor 3397 Tagen) @ stocksorcerer5986 Views

Amtsgericht Verden

Also ehrlich: Es gibt in Deutschland offensichtlich nichts Schlimmeres,
als Zeitzeuge zu sein, eine eigene Meinung zu haben und sie dann auch zu
äußern.

Zweieinhalb Jahre. Die Frau ist darüber hinaus 88 Jahre alt.

Ich habe zwar keine Ahnung, wer die Frau ist, und auch kein großes Interesse am Nachforschen.

Aber eine Meinung zu haben und zu vertreten, wird von Richtern durchaus erlaubt:

... Durch das Tragen der Westen hätten die Angeklagten ihre Zustimmung zur islamischen Rechtsordnung und durch den Zusatz "Polizei" auch den Willen zu ihrer Durchsetzung zum Ausdruck gebracht, hatte der OLG-Senat argumentiert. Aufgrund der Ähnlichkeit zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" seien sie geeignet gewesen, einschüchternd militant zu wirken, ...

An der Scharia-Police ist nichts strafbar. Demnächst auch in deiner Fußgängerzone.


http://www.spiegel.de/politik/ausland/uniformverbot-landgericht-spricht-scharia-polizis...

Um mich bei Bedarf unterwerfen zu können, habe ich mir eine solche Schlauchmütze (Amazon-Link des gelben Forums) gekauft, die man in vielen Formen tragen kann.

https://www.amazon.de/memego-Multifunktionstuch-Schlauchtuch/dp/B003NP3LIW/ref=cts_sp_2...

Wenn die Scharia-Police es anfordert, kann man die mit einem Handgriff komplett runterziehen und Kopf und Gesicht sind vollkommen verhüllt.

Ist vielleicht auch sinnvoll, wenn einem ein Sehschlitz begegnet, zack runterziehen und damit Solidarität bekunden.

--
Impf-frei und gesund


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