Das ist ja erst der Anfang
Wer entscheidet eigentlich, ob eine politische Aussage eine Luege ist?
Letzten Endes muessen politische Diskussionen dann nach Kauder vor Gericht
ausgefochten werden.
Die richtige Umsetzung beginnt dann mit einem Gesetzentwurf, analog zur DDR Gesetzgebung,
wo systemkritische Äußerungen unter Strafe gestellt werden.
Im Wortlaut hieß das:
– § 220 „Staatsverleumdung
– § 106 „Staatsfeindliche Hetze“ wurde fortan mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren,
in schweren Fällen von zwei bis zu 10 Jahren, bestraft. In das Kapitel „Straftaten gegen die staatliche
Ordnung“ wurden neben den Tatbestand der „Staatsverleumdung“ (§ 220) unter anderem die
„Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ (§ 214), Rowdytum (§ 215), die
„Vereinsbildung zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele“ (§ 218) und die „Ungesetzliche
Verbindungsaufnahme“ (§ 219) eingestellt. Im Zuge des 2. und 3. Strafrechtsänderungsgesetzes
wurde der Strafrahmen dieser Tatbestände sukzessive erhöht.
Gruß
nemo