Es gibt bereits eine definierte Obergrenze.
Die im Asylkompromiss von 1992 festgelegte Einschränkung, dass generell kein Anspruch auf Asyl für aus sicheren Drittstaaten einreisende besteht, enthält doch bereits eine Obergrenze: Null.
Die überschaubare Zahl derer, die über einen Direktflug aus einem Kriegs/Krisengebiet auf einem deutschen Flughafen ihr Asylgesuch stellen, sollte für die Gesellschaft kein Problem darstellen.
Die bestehende Rechtslage reicht also völlig aus, es sind gar keine neuen Gesetze und Verordnungen nötig. Die Regierung hält sich nur leider nicht an Recht und Gesetz, deshalb hat sie bei den letzten Landtagswahlen auch zu Recht die Quittung für dieses Verhalten erhalten.