vom Kniff in den Allerwertesten ;-)

nereus, Freitag, 02.09.2016, 10:40 (vor 3465 Tagen) @ Ankawor1863 Views

Hallo Ankawor!

Hier ist die Antwort von der DBC GmbH! [[freude]]

Die Deutsche Börse Commodities GmbH betont, dass Inhaber von Xetra-Gold-Anteilen jederzeit das Recht auf Auslieferung des verbrieften Goldes geltend machen können. Die Auslieferung erfolgt durch eine vom Investor bezeichnete Geschäftsstelle einer Bank. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsstelle diesen Service anbietet, denn die Auslieferung kann nur über die depotführende Bank des Anlegers erfolgen.

Quelle: http://www.goldseiten.de/artikel/299676--Deutsche-Boerse~-Stellungnahme-zur-Auslieferun...

Platsch quatsch!
So etwas murmelt man, wenn man keine Fakten auf den Tisch legen will.
Daher ..

Anleger, die Xetra-Gold-Anteile halten oder einen Kauf erwägen, sollten sich daher bei ihrer depotführenden Bank nach den Möglichkeiten zur Auslieferung des Goldes erkundigen. Die schwammige Stellungnahme der Deutschen Börse Commodities macht deutlich, dass Investoren die Goldanleihe eher als leicht handelbares Finanzprodukt, aber nicht als Ersatz für physisches Gold betrachten sollten.

Dem ist nichts hinzuzufügen. [[lach]]

mfG
nereus


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