Ländersache und der Gemeinden
Hallo Leser23,
ich weiß nicht in welchem Bundesland Du lebst. Es ist schließlich in jedem Land anders geregelt.
Bei uns in NRW gehören meine Hunde zu einer Art, die besondere Anforderungen an den Halter stellen, da ihre Rasse in der entspr. Liste aufgeführt ist.
In meiner Gemeinde gibt es keinen Steuerzuschlag dafür.
Nicht nur das, dort gibt es sogar eine komplette Steuerbefreiung, wenn der Hund/die Hunde als Wachhund eingesetzt ist/sind, falls das Gebäude mind. 200m von der nächsten Bebauung entfernt ist.
Meistens haben wir die Hunde in unserem Stadthaus. Dort wurde übrigens noch nie eingebrochen, obwohl keinerlei sonstige Sicherungsmaßnahmen vorhanden sind. Unsere Nachbarn haben allerdings Einbrucherfahrung.
Insofern hätten sich rein finanziell die Hunde schon gerechnet, sogar mit höherer Hundesteuer.
Allerdings bin ich auch der Meinung, daß die Hundesteuer keinerlei Berechtigung hat.
Gruß Dieter